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| Benutzer helfen Benutzern Plauderecke Hilfreiches und Erfahrungen. Oder das was nicht zum Thema Brunnenbau passt |
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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.09.2010
Ort: Rehburg
Alter: 30
Beiträge: 185
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Moin Moin,
Habe ein sehr Interessanten Thead im Spiegel gefunden. Jura kurios: Wem gehört*eigentlich das Grundwasser? - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft Wer sich damit vertaut machen möchte, oder etwas für sein Bundesland oder seine Region sagen kann, was die Wasserschutzgesetz (Behörde) angibt. Für den ist dieses Thema und den Forenuser gedacht. Ich hoffe auf interessante und wissenwerte Beträge. |
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#2 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 14.01.2011
Ort: Glienicke/Nordbahn bei Berlin
Beiträge: 14
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Eine sehr gute Frage.
Meine Meinung der Allgemeinheit. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Gartenbrunnen einen Schaden anrichten können, zumal das Wasser, wenn auch stark verzögert, zurück geführt wird. |
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#3 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 13.10.2009
Ort: Bei Mannheim
Beiträge: 1.579
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Unser Amtsschimmel wiehert über all, nur nicht im gleichen Ton, wahrscheinlich kommt es auf den Hafer an der Verfüttert wird.
Mit dem Wasser ist es wohl ähnlich wie mit Bodenschätzen. Grundsätzlich gehört einem Landeigentümer nur bis zu einer bestimmten Tiefe das was im Boden liegt. Alles andere darunter ist dem Staat. Gartenbrunnen sind für mich ein Beitrag zu Umweltschutz. Begründen tue ich das damit das teures Trinkwasser dadurch eingespart wird, das spart Energie und spart Ressourcen.
__________________
Gruß Fellnase Wasser sucht sich immer seinen Weg |
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#4 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 06.11.2010
Beiträge: 37
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Grundwasser ist KEIN Bodenschatz.
Bei denen ist alles fest geregelt. Grundeigene Bodenschätze gehören dem Grundstückseigentümer. Ach und das erstreckt sich ziemlich genau bis zum Erdmittelpunkt. Bergfreie gehören dem der eine Erlaubnis zur Suche hat, welche findet und anschließend die Erlaubnis erwirbt sie abzubauen. Dann kann er auch vorhandene Grundstückseigentümer von ihrem Land fegen (grob ausgedrückt) Nicht im Bundesberggesetz aufgeführte Stoffe wie z.B Sand Kies usw. liegen ausserhalb des Bundesberggesetz solange sie nicht untertägig abgebaut werden. |
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#5 (permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.06.2011
Beiträge: 5
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Zitat:
Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und wir alle wissen, dass beim Brunnenbau viel falsch gemacht werden kann. Ich weiss nicht, ob es so toll ist, wenn jeder einfach so einen Zugang zum Grundwasser basteln kann. Da kann nicht nur was rausgepumpt, sondern - und leider allzu oft - auch was hinein entsorgt werden. Hab vorhin gelesen, dass jemand seinen Bauschutt in einem Brunnen endgelagert hat. Hoffentlich waren das nur Steine und kein Gips oder anderes Zeug, was dann der Nachbar in gelöster Form trinken darf. (Gips in Wasser gibt übrigens Schwefelsäure oder Schwefelwasserstoff, je nach Sauerstoffgehalt CaSO4 + H2O -> H2SO4 oder H2S) Na dann Prost! |
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