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| Genehmigung und Vorbereitung Von der Planung bis zum Material |
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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 1
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Hallo, ich schreibe Ihnen aus dem Saarland.
Wir planen einen Rammbrunnen in unserem Garten zu bauen. Ich habe nun beim Umweltministerium angerufen und die wenig kompetente Dame meinte, unser Haus würde auf einem Trinkwasserschutzgebiet stehen und da dürfe in keinem Fall irgendein Brunnen gebaut werden. Könnt Ihr das bestätigen? Wer kann mir helfen? Danke schon jetzt. LG |
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#3 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 19
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Hallo,
erstmal: Ich bin weder Anwalt, noch Experte. Wohnst du denn in einem Trinkwasserschutzgebiet? Für das Saarland kannst du das z.B. hier prüfen: " + theTitle + " Dort gibts auch ggf. weitere Informationen. Solltest du in einem Trinkwasserschutzgebiet wohnen, musst du noch die Schutzzone herausfinden. Soweit ich weiß, gibt es davon 3. 1 ist die strengste unmittelbar um die Quelle. In 1 und 2 ist es laut Wikipedia verboten, die oberste Deckschicht zu verletzen. Darunter fällt wohl Brunnenbau. Bei Zone 3, konnte ich bisher noch keine Quelle mit explizitem Verbot finden. Das heißt aber nicht, dass es da erlaubt ist, sondern nur, dass ich nichts davon weiß. Ansonsten lass dir von der Dame sagen, welches Schutzgebiet das sein soll und welche Zone. |
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