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| Genehmigung und Vorbereitung Von der Planung bis zum Material |
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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 23
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In Sachsen ist der Brunnenbau bislang genehmigungsfrei, sollte aber angezeigt werden. Jetzt munkelt der Buschfunk, daß ab nächstes Jahr Gebühren auf Brunnen erhoben werden sollen. Konnte aber bislang nirgends eine entsprechende Regelung finden, die untere Wasserbehörde weiß (angeblich) auch von nichts. Hat schon jemand im Forum näheres davon gehört?
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#2 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 13.10.2009
Ort: Bei Mannheim
Beiträge: 1.587
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Solche Aussagen kommen alle paar Jahre wo auf.
Man sollte sie Ignorieren damit nicht noch einer der Langweiler wirklich auf so eine Idee kommt.
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Gruß Fellnase Wasser sucht sich immer seinen Weg |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 129
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Ich halte das ganze ebenfalls nur für ein Gerücht. Im Landeswassergesetz muß dazu eine entsprechende Regelung existieren. Bis jetzt ist es so, daß Brunnen bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden müssen. Sie sind aber genehmigungsfrei, so lange man sich nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet befindet. Für Privatleute ist es bis zu einem Fördervolumen von 1.000 m³/Jahr gebührenfrei. Bei gewerblich genutzten Brunnen sind aber sofort Gebühren fällig.
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