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Genehmigung und Vorbereitung Von der Planung bis zum Material


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Alt 17.06.2009, 23:35   #1 (permalink)
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Hallo habe mich gestern angemeldet.
Nun meine Frage ich wohne 2 Meter neben einen großen Bach aber ca 3 Meter höher als der Bach( ist gestaut) keine Hochwassergefahr.
Ich habe heute in KL beim Wasseramt nachgefragt wie es mit einem Brunnenbau währe für den Garten zu bewässern, ich wurde von a nach b und von Bach usw verbunden keiner konnte mir was genaues sagen.
Hat jemand im Forum Erfahrung damit was und wo man was beantragen oder anmelden muß.
Vielen Dank für Info.
LG
Balu101
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Alt 18.06.2009, 16:22   #2 (permalink)
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Hallo
Warum willst Du ihn genehmigen lassen bzw. anmelden ? bevor er fertig ist.
Gruß Rammbrunnen
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Alt 18.06.2009, 18:12   #3 (permalink)
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Hallo zusammen,
das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Eigentlich ist dafür die untere Wasserbehörde in deinem Landkreis zuständig.

Bei uns in Niedersachsen besteht lediglich eine Anzeigepflicht bei der unteren Wasserbehörde und das bevor man mit den Arbeiten beginnt.( 2 Wochen)
Hört man innerhalb dieser Zeit nichts von der Behörde, ist alles OK.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich!

gruss
plunschmeister
__________________
Gruß PM
ICQ 613346724 Plunschmeister
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Alt 18.06.2009, 19:38   #4 (permalink)
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Standard Anmeldung Brunnen

Hallo Rambrunnen,
danke für deine Antwort!
ich habe gehört das man in Rheinland Pfalz die Schließung des Brunnens verlangen kann und bis zu 50000€ Strafe verhängen kann.

Lg
Balu 101
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Alt 18.06.2009, 21:03   #5 (permalink)
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Hallo
Bei uns in Berlin ist es auch so wie Plunschmeister es beschrieben hat, und mit natürlich mit Kosten verbunden desweiteren hat man diese Kosten auch wenn es mit dem Brunnen nicht klappt. Zu bedenken ist auch das es in den Nächsten Jahren zu einem Entnahme Entgelt für Registrierte Brunnen kommt. In Berlin dürfen auch Privatbrunnen nur bis zur einer Tiefe von 10 Metern gebohrt werden danach wird es richtig Teuer mit der Abgabe eines Schichtenverlaufes usw. (Durch einen Stattlichanerkannten und zugelassenen Brunnenbaumeister.
Gruß Rammbrunnen
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Alt 19.06.2009, 00:39   #6 (permalink)
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erst ab zehn metern...dann seit ihr nicht in der schicht wo der hauptwasserleiter der stadt sitzt und ihr deren grundwasser anknappert..lg mischa
TiefbohrMischa ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 19.06.2009, 07:24   #7 (permalink)
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Hallo Mischa
Nee ein Wasserwerk bohrt viel weiter hier werden Feuerwehr Löschbrunnen schon 40 Metertief gebohrt. Das Gesetz soll verhindern das evtl. Schadstoffe ins Grundwasser kommen. Senatsverwaltung Berlin.
Gruß Rammbrunnen
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Alt 19.06.2009, 16:08   #8 (permalink)
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das weiß ich schon, mach ich ja selber...( Hamburg 360m)...ich meinte damit das man in SH bis 10m ohne Genehmigung bohren darf...lg Mischa
TiefbohrMischa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2009, 19:52   #9 (permalink)
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Standard Oh je oh Je

Hallo,
der Brunnenbau in Rheinlandpfalz ist gar nicht so einfach,anmelden bei der unteren Wasserbehörde 2 Seiten Fragebogen.
warum, wieviel, wie tief,ist der Untergrund belastet wann wie oft soll Wasser entnommen werden mit welcher Pumpe hat sie eine Mengenbegrenzung.
Lageplan vom Grundstück 1:1000 mit Parzellen Nr.Plan der Umgebung 1:25000 in den Planen muß die Lage des Brunnen eingezeichnet werdem´n,Querschnittzeichnung der Bohrung und dann warten hört man nach 2 Monaten nicht darf man Anfangen.
Da bei uns noch ein Bach fließt noch Querschnitt Bachbett bis zum Brunnen.
LG
Balu101
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Alt 24.06.2009, 20:34   #10 (permalink)
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Hallo
Typisch Deutschland (Beamten) sollte später irgendetwas nicht mit dem Grundwasser stimmen werden alle registrierten Brunnen Fachmännisch und Bürokratisch untersucht und unter Umständen ein Rückbau durch eine
Brunnenbau Firma angeordnet.
Gruß Rammbrunnen
Rammbrunnen ist offline   Mit Zitat antworten
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