Liebe Brunnengemeinde, ein ganz tolles Forum hier und trotzdem habe ich eine Frage die ich nicht so ganz beantwortet finde.
Muss ich in Rheinland Pfalz auch nur der Behörde "mitteilen" daß ich vorhabe einen Brunnen auf meinem Freizeitgrundstück zu bohren oder muss es genehmigt werden?
Die Aussagen hier sind für mich von "habe das Handtuch geworfen" bis "es muss nur mitgeteilt werden".
Wer kann mir da weiterhelfen und gibt es solche "Anmeldeformulare" für die Brunnenbohrung irgendwo schon zum download. Dann müsste ich nicht in der Behörde alles vor Ort ausfüllen ohne vorab zu wissen was diese wissen möchten...oder ich müsste nochmal hinfahren.
Danke ...Grüße
Drachengraf