Hallo, ich habe mir ein Grundstück mit Haus (Sachsen-Anhalt) und vorhandenem Brunnen gekauft. Nachdem der Vorbesitzer jetzt beim zuständigen Wasserversorger den Eigentumswechsel angezeigt hat hab ich Post von diesem bekommen. Darin wird unter anderem auch nach einem vorhandenen Brunnen und der Nutzung gefragt. Mir stellt sich nun zum einen die Frage, ob ich den Brunnen überhaupt mit angeben muss und zum anderen wenn ja, mit welchen Kosten ich dafür "belohnt" werde. Ich habe hier im Forum schon einige ähnliche Posts gefunden, aber so ganz passen die Antworten eben nicht auf meine Situation. Geplant hatte ich eigentlich das Brunnenwasser für Garten und Klo zu nutzen um eben etwas Trinkwasser sparen zu können... Gruß @ all
bestehenden Brunnen anmelden?
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Hallo ich99
Frag doch mal den Vorbesitzer, ob er den Brunnen angezeigt hat
und wenn, für welchen Zweck.
Zu den Kosten bei dir, kann ich dir nichts sagen. Das ist sogar bei einigen Versorgern unterschiedlich.
Für Gartenbewässerung zahlt hier niemand etwas.
Sobald du aber Abwasser produzierst, wirst du verpflichtet einen Zähler einzubauen.Gruß Bohne
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Danke für die schnelle Antwort.
Das werd ich so machen und den Verkäufer anschreiben.
Was die Nutzung für Klospühlung angeht, woher soll das einer wissen woher das Wasser kommt? Wird ja keiner durch meine Wohnung stampfen und alle Leitungen abklopfen, oder? :-OGruss
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Ist schon vorgekommen.
Haupthahn wurde zugedreht und dann wurde eine Zapfstelle nach der anderen geöffnet und kontrolliert.Gruß Bohne
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Eigentlich ist man dazu verpflichtet, diesen Brunnen anzuzeigen. Er ist aber genehmigungsfrei. In den meisten Bundesländern ist es so, daß man als Privatperson 1.000 m³/a oder 3 m³/d kostenfrei entnehmen darf. Danach ist eine Grundwasserabgabe fällig.
Ich hatte mal einen Kunden, dem ich seinen alten, nicht mehr funktionierenden, durch einen neuen Brunnen ersetzt habe. Er hatte dann diesen Brunnen angezeigt und wurde zum Dank dafür mit reichlich Auflagen überzogen. So mußte er u.a. einen Wasserzähler installieren und den Wasserverbrauch über 3 Jahre hinweg protokollieren. Aber als braver Staatsbürger wirst Du das sicherlich gerne und voller Freuden erfüllen. -
Zitat
Nachdem der Vorbesitzer jetzt beim zuständigen Wasserversorger den Eigentumswechsel angezeigt hat hab ich Post von diesem bekommen. Darin wird unter anderem auch nach einem vorhandenen Brunnen und der Nutzung gefragt.
Dem Wasserversorger musst du gar nichts angeben!
Was anderes, wenn die zB. Untere Wasserbehörde anfragt.
Generell benutzt du den Brunnen nur zur Gartenbewässerung