Hallo zusammen, wir hatten dieses WE ein Diskussion über Brunnenwasser zum Wäsche waschen. Es ging darum das der Anteil der Abwassergebühren zum waschen der Wäsche aus Brunnenwasser eventuell nicht voll Anrechungsfähig ist. Dh. nach dem waschen verbleiben noch 1/3 des Wassers in der Wäsche, welche ja verdunstet und man entsprechend weniger Abwassergebühr berechnen könnte.
Es geht um einen Kasten Bier... Ich finde im Streitfall könnte man mit den Behörden den Rest an Wasser was verdunstet in Rechung stellen.
Was haltet Ihr davon?
Muss ich Brunnenwaser beim Wäschewaschen voll angeben?
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Mann kann auch Linsen quer spalten, oder auch in Scheiben.
Wenn dem so wäre könnte man ja alles an Wasser was nicht zurück in die Kanalisation geht abziehen.
Zum kochen, trinken, Wäschetrockner, Blumen gießen, .........................Absoluter Quatsch.
Mehr Antworten gebe ich hier nicht.
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Hallo Fellnase, es ging eigentlich darum - wenn die Stadt Auf Brunnenwasser Gebühren berechnet und wirklich bis ins Detail nach Brunnen und deren NUtzung gesucht wird, warum sollte man das Argument nicht mit anbringen?
Die Meinungen können darüber ziemlich gespalten sein, wie du siehst
Gruß wiesler