wir sind gerade dabei alle Genehmigungen für den Brunnenbau nach § 27 LWG einzuholen.
Teilweise Befreiung vom Anschlusszwang war ja noch problemlos (10% Freiabwassermenge wird gestrichen)
Antrag an die untere Wasserbehörde / Naturschutz ist auch schon seit 4 Wochen unterwegs und soll wohl diese Woche genemigt rausgehen (für mich). Meinen Kumpel hat es etwas ärger getroffen, der liegt im Heilquellenschutzgebiet IV und muß noch eine art "hydrologisches Gutachten" beibringen. (eine etwas einfachere Form davon gibt es beim Ladesamt für Geologie und Bergbau und vor allen Dingen günstiger ca. 200,--).
Wenn diese Genehmigungen da sind muß die Bohrung noch beim Landesamt für Geologie und Bergbau gemäß § 4 Lagerstättengesetz angezeigt werden.
Sofern 14 Tage lang nach zugang dort keine Bedenken oder Auflagen kommen kann dann gebohrt werden.
Soweit sind unsere Erfahrungen zur Zeit.
Mal abgesehen davon das die Behörden am liebsten noch ab 0 Meter einen Brunnenbaumeister mit den Arbeiten betraut sehen wollen.
Schichtenverzeichnis und Brunnenaufbau werden wohl noch verlangt werden.
gibt es jemanden der das Verfahren schon mal komplett durchlaufen hat? Gibt es evtl. noch weitere Fallstricke?
Bohren werden wir mit einem elektrisch angetriebenen Bohrgestänge mit Stufenmeisel und Wasserspühlung(Bohrgestänge bis 31 meter vorhanden).
Es soll wohl bei ca. 10 Meter schon Grundwasser geben von daher ist erstmal geplant bis so ca. 15 Meter zu bohren.
150mm Bohrloch mit 100mm Brunnenrohr mit ca.1 Meter Brunnensumpf, ca. 4 Meter Filter 0,3mm, Filterkies ca. 5 Meter dann betonit zur Abdichtung, mit dem Bohrgut bis auf 3-4 unterkante aufgefüllt und dann nochmal mit Betonit nach oben abgedichtet.
Brunnenstube mit Betonring bei ca. 0,8 Meter.
Sobald wir anfangen zu bohren folgen weitere Details.
P.S. wie bekomme ich denn die Signatur hier rein