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  1. Brunnenbau-Forum
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Grundstückskauf- Nachbar möchte Brunnrecht eintragen lassen

  • Tagtraum85
  • August 27, 2014 at 11:20 AM
  • Tagtraum85
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    • August 27, 2014 at 11:20 AM
    • #1

    Hallo liebes Forum,

    wir planen uns ein Grundstück zu kaufen um anfang nächsten Jahres ein Haus zu abuen.

    Das Grundstück was wir gern erwerben möchten war früher ein Teil von einem großen Grundstück. Das große Grundstück wurde unter den Brüdern geteilt und da der eine Bruder woanders wohnt, verkauft dieser seinen Teil. Der Teil, den wir erwerben möchten, verfügt über einen Brunnen.

    Der andere Bruder hat sich damals eine Saugleitung gelegt um damit seinen Garten mit Wasser zu versorgen.

    Da wir nun das Grundstück mit dem Brunnen erwerben, möchte er sich ein Brunnenrecht eintragen lassen.
    Er würde sich auch an den Kosten zur Erhaltung/Reparatur des Brunnen beteiligen.

    Wir hätten damit prinzipiell kein Problem, solange wir primär den Brunnen nutzen und er, falls der Wasserstand unter ein gewisses Level fällt, kein Wasser mehr abzieht.

    Wir haben noch keine Erfahrung mit einen Brunnen, deswegen wissen wir auch nicht wie viel Wasser der Brunnen leisten kann, also ob es für zwei reicht oder nicht.

    Wir haben ein gutes Verhältnis zum Nachbarn und wollen dass das auch so bleibt. Wir wollen der Gefahr aus dem Weg gehen dass das irgendwann zu einem Streitpunkt werden könnte.


    Habt Ihr da Erfahrungen/ Ratschläge wie man sowas 8schriftlich) Regeln kann?

    Vielen Dank im Voraus!

    LG Tagtraum

  • Brunnen reinigen
  • Booner
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    • August 27, 2014 at 11:33 AM
    • #2

    Hei,

    was bekommt Ihr denn dafür, dass er sein Brunnenrecht eingetragen bekommt?
    Verkauft der eine das Grundstück ohne Brunnenrecht?

    Ich würde versuchen zu vermeiden, sowas eintragen zu lassen.


    Grüße,

    Tom

    Ich habe "nur" zwei Betronringsickerschächte mit viel Wasser darin.
    Geplant ist auf jeden Fall noch ein ordentlicher Bohrbrunnen (ca. 12m tief, durch eine Lehmschicht in ca. 3m Tiefe), da mir die Wasserqualität der Sickerschächte nicht ausreichend sicher ist.

  • Tagtraum85
    Beginner
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    • August 27, 2014 at 11:37 AM
    • #3

    Hallo Tom,

    ich würde es aus dem Bauch heraus auch vermeiden wollen es eintragen zu lassen.

    Im Grunde bekommen wir nichts dafür, bzw. hab ich auch keine Ahnung was man verlangen könnte.

    Er beruft sich darauf, dass er den Brunnen die letzten 20Jahre in Ordnung gehalten hat so dass der Brunnen jetzt noch Wasser führt.

    Gruß

  • Booner
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    • August 27, 2014 at 12:02 PM
    • #4

    Hei,

    wenn der Bruder ohne Eintragung verkauft, würde ich es nicht eintragen lassen.
    Denn das ist ein ziemlich mächtiges Recht, was der Nachbar dadurch bekommt.
    Vor allem quasi auf Lebenszeit.

    Man kann ja die Bemühungen des Nachbarn würdigen, in dem man ihm erstmal für 5 oder 10 Jahre die Nutzung zusichert.

    Ein wichtiger Punkt: Was machst Du wenn der Nachbar ebenfalls verkauft? Dann geht das Recht an den Käufer über. Vielleicht hat der dann ganz andere Ansichten!


    Grüße,

    Tom

    Ich habe "nur" zwei Betronringsickerschächte mit viel Wasser darin.
    Geplant ist auf jeden Fall noch ein ordentlicher Bohrbrunnen (ca. 12m tief, durch eine Lehmschicht in ca. 3m Tiefe), da mir die Wasserqualität der Sickerschächte nicht ausreichend sicher ist.

  • kg49
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    • August 27, 2014 at 8:52 PM
    • #5

    Jede Eintragung eines Grundrechtes vermindert normalerweise den Wert eines Grundstückes. Ich sehe an und für sich nur zwei Möglichkeiten:
    1. Der jetzige Besitzer des Grundstückes lässt ein Grundrecht eintragen und ihr müsst dann entscheiden, ob ihr, und wenn ja zu welchem Preis, ihr das Grundstück kaufen wollt.
    2. Der jetzige Besitzer verkauft das Grundstück mit Brunnen an euch ohne Eintragung eines Grundrechtes. Damit ist der Kauf des Grundstückes abgeschlossen. Eine zusätzliche Eintragung eines Grundrechtes wäre Verhandlungssache zwischen euch und dem Nachbarn. Was dieser in den letzten Jahren für den Brunnen seines Bruders in Geld oder Arbeit investiert hat, ist uninteressant und muss zwischen den Brüdern geklärt werden.
    Gruss
    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.

    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.

  • Tagtraum85
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    • August 28, 2014 at 8:02 AM
    • #6

    Hallo kg49,

    Danke für deinen Beitrag.

    Ich habe mit dem jetzigen Eigentümer gestern noch mal gesprochen und wir sind so verblieben das wir kein weiteres Grundrecht eintragen lassen werden. Auch der jetzige Eigentümer würde es nicht machen wollen, da keiner weis was in 5,10,15Jahren geschehen wird.

    Ich würde dem Nachbar jetzt eine schriftliche Vereinbarung vorschlagen, in der ich ihm erlaube bis zu einem gewissen Grad Wasser aus dem Brunnen mit zu nutzen, aber das er keine Rechte hat an dem Brunnen, d.h. wenn sich was ändert dann hat er kein Mitspracherecht.

    Hat zufällig jemand eine Idee wie man sowas formulieren könnte?

    Danke schon mal für euren Input und einen schönen Tag.

    Gruß

  • Booner
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    • August 28, 2014 at 11:15 AM
    • #7

    Hei,

    warum willst DU unbedingt was formulieren?
    Gestatte es ihm einfach...

    Er will ja was von Dir und nicht umgekehrt.
    Wenn überhaupt, soll er sich doch um was Schriftliches kümmern.


    Grüße,

    Tom

    Ich habe "nur" zwei Betronringsickerschächte mit viel Wasser darin.
    Geplant ist auf jeden Fall noch ein ordentlicher Bohrbrunnen (ca. 12m tief, durch eine Lehmschicht in ca. 3m Tiefe), da mir die Wasserqualität der Sickerschächte nicht ausreichend sicher ist.

  • Tagtraum85
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    • August 28, 2014 at 11:22 AM
    • #8

    Hallo Booner,

    ich wollt halt nur der Möglichkeit aus dem Weg gehen dass das war er dann formulieren könnte zu meinem Nachteil ist und ich dann wieder alles prüfen muss.

    Hätte gedacht wenn ich Ihm was (für mich wasserdichtes) vorlege kann er es unterschreiben oder eben nicht.

  • Booner
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    • August 28, 2014 at 12:14 PM
    • #9

    Hei,

    ja aber wenn Du gar nichts schriftlich vereinbarst, ist es doch viel besser für Dich?
    Etwas Schriftliches ist immerhin ein Vertrag. (okay, Verträge gibts auch mündlich, aber belastbar?)
    In einem Vertrag haben normalerweise beide Seiten Vorteile und Pflichten.
    Bei Dir sehe ich momentan nur, dass Du Dich auf Teufel komm raus nur verpflichten willst...

    Nimm das locker, sag dem Nachbarn, er kann solange Wasser entnehmen, bis es für Dich zu knapp wird, dann drehst Du ihm den Hahn ab. ;) *friss oder stirb*


    Grüße,

    Tom

    Ich habe "nur" zwei Betronringsickerschächte mit viel Wasser darin.
    Geplant ist auf jeden Fall noch ein ordentlicher Bohrbrunnen (ca. 12m tief, durch eine Lehmschicht in ca. 3m Tiefe), da mir die Wasserqualität der Sickerschächte nicht ausreichend sicher ist.

  • Tagtraum85
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    • August 28, 2014 at 12:44 PM
    • #10

    Hallo Tom,

    Recht hast du..klar wäre dass die Lösung die für uns am besten wäre.

    Ich vermute nur dass das mein Nachbar nicht so hinnehmen wird.

    Klar kann mir das auch egal sein, aber ich wollte halt nicht gleich am Anfang mit meinem Nachbarn streiten bzw. ihn verärgern da ich ihn vielleicht noch mal brauche (er ist der Gemeinderat).

  • elinap
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    • April 21, 2015 at 12:35 AM
    • #11

    Klare Ansage machen, da wo der Brunnen gebaut ist dem obliegt es auch was er daraus macht. -Alte Zöpfe abschneiden, soll heißen Nachbar kann sein eigenen Brunnen bauen -oder liegt bei Euch der GW unter 20 m GOK, dass dies zu teuer für ihn ist und lieber mitschnorren will. Ein Recht aus üben zu wollen über sein Grundstück hinweg grenzt schon an eine Baulastübernahme in dem ihm und seine weiteren Besitzer auf Lebenszeit das Recht der Benutzung an deinem Brunnen zusteht. Alleine auf die Idee zu kommen sein Nachbar danach zu fragen ist eine bodenlose Frechheit - Überlege mal wenn der Brunnen verunreinigt wird, da wird dein feiner Nachbar nicht mehr von einer Benutzung des Brunnens reden wollen und Du bleibst auf allen Kosten sitzen. Sorry solche Typen kenne nur zu gut (die ach so netter Nachbarn), die sich auf etwas berufen zu wollen weil es ja schon immer so gehandhabt wurde und es besser, ja rechtens ist, dass es so bleibt bis sie abtreten. -Sorry für den schroffen Ton, leider denkt mann nicht weit genug.

    Edited once, last by elinap: Satz hinzugefügt (April 21, 2015 at 12:42 AM).

  • Langob
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    • April 21, 2015 at 9:56 AM
    • #12

    "Elinap" ja bist wirklich sehr schroff! Ich verstehe es auch dass sich der Nachbar das Wasserrecht sichern will! Aber Du hast recht!
    Allerdings, ich würde da überhaupt die Finger davon lassen, da kannst nur verlieren!
    Wenn Du ihm duldest Wasser zu beziehen, wird daraus ein "Gewohnheitsrecht", egal mit oder auch ohne Vertrag! (Wie weit sich die Deutesche Rechtssprechung von der Österreichischen unterscheidet ist mir allerdings nicht klar...) Das bedeutet dass der Nachbar innerhalb kürzester Zeit darauf Anspruch hat, dass Du ihm das Wasser bereit stellst!
    Überlege Dir das gut!!

    Bohrbrunnen DN 125 , Grundwasserspiegel 5 m, Sumpfrohr 0,5 m, Filterstrecke 5 m, Schlitzweite 0,5 mm, Gesamttiefe 15,5 m, Rohrpumpe aus den Shop (geeignet für Wärmepumpe = energiesparend).

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