Hallo,
ich bin neu hier, da ich jetzt Grundstücksbesitzer im Land Brandenburg bin und die erste Berührung mit einem alten DDR-Brunnen habe. Und das ist leider nicht mein Fachgebiet.
Der Brunnen ist mindestens 35 Jahre alt (zum Handpumpen), wurde vor ca. 30 Jahren durch einen Pumpe mit Druckkessel ersetzt. Seit 5 Jahren ist er "trocken".
Jetzt möchte ich gerne einen Tiefbrunnen bohren lassen. Alles nur für den Garten. Muß ich den versiegten Brunnen anmelden, falls er noch nicht angemeldet ist? Und kann ich einfach bohren lassen und dann selbst anzeigen? Oder ist das nicht notwendig, da ja schon ein Brunnen vorhanden ist?
Ich steh auf dem Schlauch.
Danke für eure Antworten
Anzeigepflicht alter und neuer Brunnen
-
-
Hi also ich habe mich mit den rechtlichen Dingen in Brandenburg etwas beschäftigt (planen selbst einen Brunnen in BB). Aber dennoch: Keine Garantie auf juristische Vollständigkeit, kein Ersatz für eine Amtsauskunft!
Bauliche Eigenarten welche noch aus der DDR stammen müssen im Kreis Oranienburg nicht angegeben werden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetzt (WHG § 46) ist eine neuer Brunnen für die Gartenbewässerung wenn weniger als 3000 qm gefördert werden nicht genehmigungspflichtig. Ob dein Kreis jedoch eine Anmeldung will, wirst du selber googeln müssen