Hallo,
im Zuge der Sanierung unseres Hauses will ich mir endlich Wunsch eines eigenen Brunnens verwirklichen. Da ich immer Aussagen wie "darf man heute eh nicht mehr" etc. im Kopf hatte, war das Thema aber längere Zeit nicht wirklich präsent...
Nach dem ich mich aber etwas in die technische und rechtliche Seite eingelesen hab, hielt ich den Gedanken doch nicht mehr für ganz unmöglich
Zum Brunnen selbst:
Der Brunnen soll mit einer Schwengelpumpe, ausschließlich für die Gewinnung von Brauchwasser für unseren Garten, gebaut werden.
Meine Motivation liegt hier eindeutig nicht auf der wirtschaftlichen Seite, sondern einer Unabhängigkeit bzw. Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei Netzausfall oder Netzunterbrechung (Notbrunnen). Nebenbei möchte ich diesen Brunnen für die Bewässerung unseres Gartens nutzen (hierbei würden max. 200l/pro Tag an 6 Monaten/Jahr entnommen werden). Durch diese Regelmäßige Entnahme wäre dann auch die Funktionsfähigkeit fortlaufend unter Kontrolle.
Für die Anzeige gemäß §44 Abs. 1 Landeswassergesetz, benötige ich jetzt noch eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. Nach Rücksprache mit den Verbandsgemeidewerken soll dieser Antrag "gut Begründet" sein. Ist der Wunsch nach einem Notbrunnen eine "gute Begründung" oder gibt es bessere Ansätze die für eine solche "Teilbefreiung" sprechen?
Besten Dank schon mal und viele Grüße
Christian