Hallo liebe Brunnenbauer!
Ich habe sehr günstig ein Brunnenbohrgerät (Kernbohrgerät samt 25m Gestänge) erworben.
Mit dem Gerät wurden bereits viele der in unserer Ortschaft vorhandenen Brunnen gebohrt.
Der "Gerätespezialist" der das Gerät besitzt würde mir beim Bohren und Ausbau zur Hand gehen...dabei hat er in seinem Leben schon viele Brunnen gebohrt (Alter über 80 :D).
Nun habe ich mein Vorhaben beim LRA angezeigt und folgendes Schreiben erhalten:
- Die Genehmigung der Bohrung wird bis zum XX.XX.2016 erteilt.
- Die Bohrung ist von einer zertifizierten Fachfirma (DVGW-Arbeitsblatt W120 bzw. 120-1 für Brunnenbau und Bohrtechnik, vgl. W20 Tab 1 Tätigkeitgruppe A und B) oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können auszuführen.
- Die Mindestanforderungen des DVGW-Merkblattes W121 sind einzuhalten.
- Die Bohrung ist in maximal Xm zu beenden.
- Der Brunnen ist im Bereich der wasserungesättigten Zone gegen das Erdreich dachgerecht abzudichten und mit einem wasserdichten Brunnenkopf auszustatten.
- Anfallendes Bohrgut und die Bohrspülung sind fachgerecht zu entsorgen.
- Das zutage geförderte Grundwasser ist schadlos abzuleiten.
- Der Baubeginn ist mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
- Spätestens 8 Wochen nach Fertigstellung der Bohrung ist ein Ausbauplan, Schichtenverzeichnis nach DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1 sowie DIN 4023 zu dokumentieren und mit Angaben zur Ergiebigkeit (Pumpversuch, Entsandungspumpen, Wasserzutritt, Ruhewasserspiegel) an das Landratsamt zu senden.
- Der Brunnen ist regelmäßig zu warten.
Ist dies das AUS (alleine Punkt 2) für den Selbstbohr-Brunnen?
Wie geht ihr im Falle des Punktes 9 vor?
Wie würdet ihr in diesem Falle vorgehen (gerne auch per PN).?
Vielen Dank für eure Tipps...