Zur Info:
Laut Kreisbehörde sind Kleinbrunnen zur Gartenbewässerung genehmigungsfrei und müssen auch nicht angezeigt werden.
MfG Benjamin
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Laut Kreisbehörde sind Kleinbrunnen zur Gartenbewässerung genehmigungsfrei und müssen auch nicht angezeigt werden.
MfG Benjamin