Hallo,
Ich möchte versuchen einen Brunnen selbst zu bohren. Die Lage des Brunnens ist in Nordbayern.
Ich habe mir alle technischen Informationen zum Brunnenbau aus dem Forum und dem Internet zusammengetragen. Der Antrag auf Bau eines Brunnens wurde genehmigt, allerdings mit 16 Punkten die zu berücksichtigen sind. Bei zwei dieser Punkte weiß ich nicht ob man sie erfüllen kann wenn man den Brunnen selbst bohrt, ohne Firma.:
Nicht erfolgreiche Bohrungen sind sachgemäß zu verfüllen, d.h. die gesamte Bohrstrecke ist mit plastischem Beton zu verpressen. Über die Verpressmengen bzw. das Verpressvolumen ist ein Protokoll zu führen. Dem Wasserwirtschaftsamt ist ein Verfüllplan vorzulegen.
Frage: wie definiert man eine nicht "erfolgreiche Bohrung"? Kann man so eine Bohrung ohne Firma verpressen?
Die nach DIN 4022 erstellten Schichtenverzeichnisse, die Ausbauzeichnungen und Analysen des geförderten Wassers sind unverzüglich nach Abschluss der Bohrarbeiten dem Landratsamt als auch dem Wasserwirtschaftsamt unaufgefordert vorzulegen (vollständige Bohrdokumentation). Dies gilt auch für Ausschachtarbeiten, Rammbrunnen etc. die in Eigenleistung ausgeführt werden.
Frage: Ausbauzeichung sollte ich hin bekommen und Analyse des Wassers sollten ein Labor für 50€ erstellen können. Aber wie erstelle ich ein Schichtenverzeichnis?
Ist es üblich das man dem Landratsamt diese Daten zur Verfügung stellen muss?
MfG, Leo