Hallo Forum!
Folgende Situation:
Zum Gartenbewessern möchte ich einen Brunnen in Eigeninitiative bohren.
Vorher habe ich mich bei der Stadt Hannover erkundigt und ein Teil der Antwort möchte ich hier posten:
>>> gemäß § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 86 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ist die Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung in geringen Mengen erlaubnisfrei. Geringe Menge bedeutet hier die Entnahme von bis zu 10 m³ pro Tag.
Bohrungen sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde (§49 WHG) sowie zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – LBEG - (§127 Abs. 1 Nr. 1 BbergG (Bundesberggesetz) und §4 Abs. 1 LagerstG (Lagerstättengesetz)) anzuzeigen. Sofern die Untere Wasserbehörde keine Bedenken gegen die Bohrung hat (z.B. wegen Altlasten, Grundwasserverunreinigungen, gespanntes Grundwasser usw.), können die Bohrarbeiten nach Ablauf dieser Frist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
Für die Prüfung der Bohranzeige wird eine Gebühr von 126 € pro Bohrung erhoben.<<<
Nun hatte ich das auch in der Nachbarschaft mal angesprochen und die haben zum Teil (sehr) entsetzt reagiert, dass ich das auf dem offiziellen Wege machen möchte
Nach langen Diskussionen habe ich selber im Internet recherchiert, doch leider keine Brauchbaren Infos gefunden weshalb ich Euch folgendes fragen möchte:
1) Welche Vor- bzw. Nachteile hat man wenn die Bohrung angemeldet ausgeführt wird?
2) Welche Vor- bzw. Nachteile hat man wenn die Bohrung unangemeldet ausgeführt wird?
3) Welche Strafen bzw. die Höhe der Strafen sind bei einem unangemeldeten Brunnen zu erwarten?
Informationen mit Quellenangaben sind erwünscht
Danke im Voraus.