Brunnenbohren inoffiziell bzw. ohne Anmeldung

  • Hallo Forum!


    Folgende Situation:

    Zum Gartenbewessern möchte ich einen Brunnen in Eigeninitiative bohren.

    Vorher habe ich mich bei der Stadt Hannover erkundigt und ein Teil der Antwort möchte ich hier posten:


    >>> gemäß § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 86 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ist die Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung in geringen Mengen erlaubnisfrei. Geringe Menge bedeutet hier die Entnahme von bis zu 10 m³ pro Tag.


    Bohrungen sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde (§49 WHG) sowie zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – LBEG - (§127 Abs. 1 Nr. 1 BbergG (Bundesberggesetz) und §4 Abs. 1 LagerstG (Lagerstättengesetz)) anzuzeigen. Sofern die Untere Wasserbehörde keine Bedenken gegen die Bohrung hat (z.B. wegen Altlasten, Grundwasserverunreinigungen, gespanntes Grundwasser usw.), können die Bohrarbeiten nach Ablauf dieser Frist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

    Für die Prüfung der Bohranzeige wird eine Gebühr von 126 € pro Bohrung erhoben.<<<


    Nun hatte ich das auch in der Nachbarschaft mal angesprochen und die haben zum Teil (sehr) entsetzt reagiert, dass ich das auf dem offiziellen Wege machen möchte8|

    Nach langen Diskussionen habe ich selber im Internet recherchiert, doch leider keine Brauchbaren Infos gefunden weshalb ich Euch folgendes fragen möchte:


    1) Welche Vor- bzw. Nachteile hat man wenn die Bohrung angemeldet ausgeführt wird?

    2) Welche Vor- bzw. Nachteile hat man wenn die Bohrung unangemeldet ausgeführt wird?

    3) Welche Strafen bzw. die Höhe der Strafen sind bei einem unangemeldeten Brunnen zu erwarten?


    Informationen mit Quellenangaben sind erwünscht:)


    Danke im Voraus.

    Spülbrunnen Aufbau:
    Ein PE-Schlauch, 40mm Außendurchmesser mit 5mm Wandstärke ist mehr als 5m tief. Mit der Rohrkamera konnte ich feststellen, dass bei ca. 2,8m das Wasser steht und weiter als 5m bin ich nicht gekommen da Kamerakabel nur 5m lang ist. Wo der Schlauch endet und ob der mit einem Fußventil endet - das weiß ich nicht. Ich war nicht bei der Herstellung des Brunnen dabei.:(


    Meine Pumpe: [SIZE=-1]KÄRCHER HAUSWASSERAUTOMAT[/SIZE]
    KÄRCHER BPE 4000/45 AUTO CONTROL

  • Soweit ich weiss, ist kein Forenmitglied Rechtsanwalt. Im Netz wurde diese Frage auch noch nicht abschliessend von kompetenten Leuten besprochen.

    Also kann es keine Antwort geben. Wenn es unter den Nägeln brennt, da gibt es so Seiten wie: Frag einen Anwalt.de. Dort bekommt man preiswert rechtssichere Auskünfte.

    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • Hallo kg49,


    das war leider auch das Ergebnis meiner Recherche ...;(


    Es wundert mich auch nicht, dass kaum jemand seinen Brunnen im Garten anmeldet... Wozu?

    Spülbrunnen Aufbau:
    Ein PE-Schlauch, 40mm Außendurchmesser mit 5mm Wandstärke ist mehr als 5m tief. Mit der Rohrkamera konnte ich feststellen, dass bei ca. 2,8m das Wasser steht und weiter als 5m bin ich nicht gekommen da Kamerakabel nur 5m lang ist. Wo der Schlauch endet und ob der mit einem Fußventil endet - das weiß ich nicht. Ich war nicht bei der Herstellung des Brunnen dabei.:(


    Meine Pumpe: [SIZE=-1]KÄRCHER HAUSWASSERAUTOMAT[/SIZE]
    KÄRCHER BPE 4000/45 AUTO CONTROL

  • Tja, wer lange fragt, der gibt nicht gerne :saint:.


    Letztendlich muss es jeder selber verantworten. Ich kenne viele, jedoch keinen einzig „angezeigten“ Brunnen.


    Du schreibst in anderen Threads dass du einen Brunnen hast. Dann hast du doch einen angemeldeten, oder etwa nicht .... :P

    Standort: 29693 Aller Leine Tal
    Erstellter Brunnen: Borhrbrunnen, 150`er Arbeitsrohr, 125`er Brunnenrohr
    Bekannter Grundwasserstand: ca. 4,5 Meter
    Bodenverhältnisse: weicher Heidesand "Mollersand" ab 5 Meter feiner Kies
    Brunnentiefe: 10 Meter (1m Sumpfrohr, 2m Filter, 7m Brunnenrohr)

  • Also ich habe das hier gefunden: https://www.bussgeldkatalog.ne…ordnungswidrigkeiten/whg/


    Nur ich finde keine Strafe für Brunnenbohren. Legt man als Annahme "Unbefugtes Zutageleiten von Grundwasser, unbefugter Gewässerausbau" steht nichts da und nimmt man "Unbefugtes Zutageleiten von Grundwasser oder Herstellen eines Gewässers bei Errichtung von Sand- und Kiesgruben" steht dort "1 - 2.50€? je m³ Abbaugut gewachsenen Bodens" macht bei einem Rohr DN100 und 10m Tiefe ein paar Cent. Oder verstehe ich das irgendwie falsch?


    Ist der Brunnen angemeldet, könnte ich mir vorstellen, dass irgendwann eine Steuer erhoben werden könnte oder wenn die Grünen regieren, die Brunnen ganz verboten werden - dann kommt bei jedem gemeldeten Brunnen jemand kontrollieren ob der auch ordnungsgemäß zugeschüttet wurde? Das wäre jetzt meiner Meinung nach der schlimmste Fall.


    PS: habe noch einen schlimmeren Fall gefunden :) https://www.rbb24.de/studiofra…-grundwasser-illegal.html

  • 2) Welche Vor- bzw. Nachteile hat man wenn die Bohrung unangemeldet ausgeführt wird?

    Der Vorteil besteht darin, dass man eine kleine Bearbeitungsgebühr spart. Der Nachteil besteht darin, dass man für alle negativen Folgen der Bohrung haftet – im ungünstigsten Fall mit seinem gesamten Vermögen.


    Ich kenne viele, jedoch keinen einzig „angezeigten“ Brunnen.

    Ich schon, Der befindet sich in meinem Garten. Hier ist man allerdings auch schon mit einem Fuffi dabei.

    Nur ich finde keine Strafe für Brunnenbohren.

    Bußgelder können neben den Bestimmungen in § 103 Wasserhaushaltsgesetz durch die jeweiligen Bußgeldvorschriften in den Landesgesetzen begründet sein. Im Fall des Fragestellers wäre das vermutlich § 133 des niedersächsischen Wassergesetzes.


    In den meisten Landeswassergesetzen liegt die Obergrenze für Bußgelder bei 50.000 €, die Haftung bei negativen Folgen kommt ggf. noch obendrauf.


    Soweit der persönliche Eindruck, den ich bei einer kurzen Internetrecherche gewonnen habe – eine echte Rechtsberatung gibt's nur bei Behörden und Anmwälten.

Brunnen selber bauen