Hallo!
Wir wollen eigentlich nur einen einfachen Rohrbrunnen bohren, wahrscheinlich mit einem geliehenen Bohrgerät.
Ich habe das bei der Kreisverwaltung eingereicht. Die schreiben mit nun, dass "vor Niederbringung des Brunnens ein Nachweis der Qualifizierung des Bohrunternehmens zu erbringen" ist.
Heisst das, man darf überhaupt nicht selbst einen Brunnen bohren?
Ich frage mich gerade, was ich da angerichtet habe... Ich bin von einer einfachen Anzeigepflicht ausgegangen und habe nun seitenweise Unterlagen abzuliefern, mit Schemazeichnungen etc..
Falls mir hier jemand helfen kann, Danke!