Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanke, einen Brunnen bei mir auf dem Grundstück zu bohren.
Bei der unteren Wasserbehörde möchte ich mich nach Höhe des Grundwassers und der Bodenbeschaffenheit erkundigen.
Auf der Suche nach den Ansprechpartnern bin ich beim zuständigen Landkreises (Gifhorn) auf einen interessanten Passus gestoßen.
Die Abteilung für Wasserwirtschaft schreibt:
"Wasserentnahmegebühr
Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme von Wasser eine Gebühr.
Gebührenpflichtige Wasserentnahmen sind:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und
- das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
Zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Gebühr ist die Untere Wasserbehörde."
Weiter unten im Text heißt es dann:
"Von der Gebührenpflicht kann der Landkreis Gifhorn eine Befreiung erteilen, wenn die Wasserentnahme dazu dient, Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln oder ein Kulturdenkmal zu erhalten."
Habt ihr sowas schon mal gehört?
Für mich ist das erstmal nicht eindeutig. Kann für mich kostenlos sein, weiß ich aber erst nach beantrgung
Danke und Gruß!