Hallo Zusammen,
ich habe meinen Brunnen fertiggestellt und nur ein Bohrrohr abgeteuft.
Das Landratsamt will jetzt nachträglich einen Nachweis über folgenden Absatz:
- eine ausreichende Absperrung und Ringraum-Abdichtung des Brunnens von ≥ 3,00 m mit Ton-Zement-Suspension oder Dämmer-Zement
- abschließbarer, wasserdichter Deckel,
- sofern ein Sperrohr eingesetzt wird, ist der Bereich zwischen Bohrlochwand und Sperrrohr gemäß den a. a. R. d. T. zu zementieren,
- etwaige Hilfsverrohrung ist wieder zu entfernen.
Den Punkt mit der Ringraumabdichtung habe ich nicht ganz verstanden?
Könnt ihr mir helfen?
Danke und Gruß Daniel