Hallo,
mein name ist peter komme aus dem fränk. seenland und ich bin neu hier . Ich möchte seit längerer zeit einen brunnen für die garten bewässerung , bohren bzw. bohren lassen !
Nun habe ich eine Antwort vom wwa erhalten wo ich mir aber nicht ganz sicher bin ob :
1) es verwaltungstechnisch ein nicht zu großer aufwand wird ?
2) es überhaupt grundwasser gibt ?
3) eine gefahr für die umliegenden gebäude besteht ?
die anfrage vom wwa :
auf dem Grundstück Flurnummer x/x der Gemarkung xx, OT xx der Gemeinde xx stehen noch ca. 13 m Amaltheenton (Grundwasserstauer) an. Darunter folgen ca. 5 m Arietensandsteine. Ab 18 m Bohrtiefe wird der Feuerletten erwartet, der keinesfalls mehr erbohrt werden darf.
Da der Amaltheenton eine 13 m mächtige Deckschicht über dem Arietensandstein ist, wird im Arietensandstein voraussichtlich gespanntes Grundwasser erschlossen. Folglich wäre eine solche Bohrung nicht im Anzeigeverfahren (nur oberflächennahes ungespanntes Grundwasserstockwerk) möglich.
Im Wasserrechtlichen Verfahren (kostenpflichtig) könnte grundsätzlich unter Auflagen einer Bohrung bis zum Erreichen des Feuerlettens (in 18 m Tiefe erwartet) aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt werden. Für die spätere Grundwasserentnahme muss dann nach Vorliegen aller Daten ein 2tes Wasserrechtliches Verfahren für die Entnahme durchgeführt werden.
für antworten vorab danke peter
(p.s. ich hoffe ich habe es richtig eingestellt)