Auf meinem Formular "Anzeige eines Bauvorhabens, einer Grundwassergewinnung nach §49 und §50 ThürWG" steht: "ACHTUNG: Die Bohrungen dürfen nur von Bohrunternehmen mit ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden!"
Auf meine tel. Rückfrage bei der unteren Wasserbehörde wurde mir mitgeteilt, das dies in ganz Deutschland so ist, das nur zertifizierte Unternehmen bohren dürfen und das sich dies nicht direkt so im Gesetz geschrieben ist, sondern sich aus einem Paragraphen vom "Vorsorgeschutz des Grundwassers" ableitet. Meine Fragen, welches Gesetz und welcher genaue Paragraph das steht und weshalb bei youtube dann so viele gesetzwidrige offensichtlich Privatpersonien ihre Bohrung mit Gesicht einstellen, das konnte mir nicht beantworten. Weiß jemand die Antworten ? Bitte keine Antwort mit "frage Rechtsanwalt"
Mir wurde noch tel. mitgeteilt, wenn ich keine zertifizierte Bohrfirma finde, so muss die Bohrung durch ein Ing.büro mit hydrobiol. Sachverständigen begleitet lassen, würde dann aber genau so teuer wie ein Brunnen durch zertifizierte Bohrfirma erstellt, werden.
Gibt es hier Liste mit zertifizierten Bohrunternehmen Nähe Nordhausen bzw. Ing.büros mit hydro ... (Moment warum biol. ?- habe ich mir wohl falsch notiert hydrologischen ) Sachverständigen ?
(Ich wollte mit 120mm Erdbohrer meines Bruders Bohren und Rammbrunnen setzen. In unmittelbarer Umgebung haben mehrere Nachbarn Brunnen, daraus ergibt sich das bei mir in 6-8m Tiefe Wasser sein müsste.)
Gruß Leonardi