- Offizieller Beitrag
Kein Zwang zur kostenpflichtigen Erlaubnis für den Gartenbrunnen
Richter: Bohrung ist allerdings den Wasserbehörden zu melden
Nürnberg (D-AH) - Wer in seinem Garten einen Brunnen bohren will, muss das der Wasserbehörde zuvor melden. Zumindest in Rheinland-Pfalz, wo das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße diese dort geltende Rechtslage noch einmal ausdrücklich betont hat (Az.4 K 767/09). Allerdings ist das kein Freibrief für die Kommunen, bei der amtlichen Erlaubnis zum Brunnenbau kräftig hinzulangen. Einer gebührenpflichtigen Erlaubnis für ein solches Vorhaben bedarf es nämlich nur, wenn dabei das Grundwasser gefährdet werden könnte. Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline
Ein Grundstücksbesitzer wollte in seinem Vorgarten einen Brunnen bohren, um sein Anwesen damit umweltfreundlich zu bewässern. Dies zeigte er pflichtgemäß der Wasserbehörde an. Die ordnete daraufhin Vorgaben zu Bohrung und Betrieb des Brunnens an - und forderte hierfür eine deftige Gebühr ein. Welche der Brunnenbauherr nicht zahlen wollte.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Zwar müsste in Rheinland-Pfalz ein solches Bauvorhaben immer der Wasserbehörde mit Plänen und Unterlagen angezeigt werden. Diese habe dann Gelegenheit zu prüfen, ob der Brunnen das Grundwasser beeinträchtigen könnte. "Wenn die Untersuchung ergibt, dass eine solche Beeinträchtigung aber - wie vorliegenden Fall - nicht zu erwarten ist, kann das Vorhaben ohne weitere Erlaubnis verwirklicht werden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung)
mit freundlicher Genehmigung des Kurier Altenburg
Den Bericht hab ich neulich in der Zeitung gefunden.
Also wenn der ein oder andere eben ähnliche Fälle findet, so kann er Diese gerne mit Einstellen.
Gruß marg