Hallo Zusammen,
ich wohne im Rhein Sieg Kreis und möchte mir im Garten einen Bohrbrunnen von Hand erstellen, um damit den Garten zu bewässern.
Dafür habe ich mich bei der Unteren Wasserbehörde gemeldet um Informationen über den Grundwasserstand zu erfahren. Darauf habe ich folgende Mail gekommen:
ZitatIhr Grundstück liegt in der Wasserschutzzone II. Dort ist eine Brunnenbohrung jedoch weder verboten noch genehmigungspflichtig. Auch wird Ihr Grundstück nicht durch Altlasten schädlich beeinflusst.
Als Anlage erhalten Sie das gewünschte Informationsmaterial zur Brunnenbohrung und Grundwasserentnahme für die private Gartenbewässerung.Die Brunnenbohrung ist anzeigepflichtig nach § 49 WHG (Wasserhaushaltsgesetz).
Bitte senden Sie den Anzeigenvordruck mindestens 4 Wochen vor Durchführung der Bohrung komplett ausgefüllt unter Beifügung eines Lageplans mit Eintragung des Brunnenstandortes an mich zurück. Für die Bearbeitung Ihrer Anzeige wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Sobald der Brunnen errichtet worden ist, senden Sie mir bitte ein Foto und ein Ausbauprofil des Brunnens sowie ein Schichtenverzeichnis zu.
In den Anzeigevordrucken war immer die Rede von einer Bohrfirma, Stempel usw. Auch ein Schichtenverzeichnis wollen sie haben. Aber wie soll das gehen wenn ich doch per Hand bohren will. Ist das Pflicht? Das habe ich dann nachgefragt und nach einiger Zeit kam dann diese Mail:
Zitatgrundsätzlich sollte ein Brunnen durch eine Fachfirma gebohrt werden, die dann auch ein Schichtenverzeichnis mitliefert.
Was soll ich davon jetzt halten, ich habe es dann so verstanden das man mir durch die Blume sagen wollte: Machen sie es einfach und stellen nicht so viele fragen...
Wie seht ihr das? Eine nicht angezeigte Brunnenbohrung soll, wenn man sie nur zur Gartenbewässerung auch nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber was bedeutet das?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Gruß
Thorsten