Hallo zusammen,
ich versuche einmal kurz meine Lage zu schildern.
Ich habe ein unbebautes Grundstück
Ruhrwasserspiegel liegt bei mir bei 11 m laut unterer Wasserschutzbehörde
Untergrund: Lehm (zumindest an der Oberfläche erste 4 m)
Und als Trauftiefe habe ich dementsprechend 15m ermittelt.
Parallel hatte ich bei Firmen ANgebote angefragt (ca 3500-14000€ wollten sie haben)
Aber ich bin auf das Forum swoe andere Internetseiten gestoßen und wollte es einmal selbst probieren.
Hoch motiviert habe ich daraufhin eine Bohranzeige der Unteren Wasserschutzbehörde vorgelegt. Leider habe ich daraufhin heute eine Ablehnung erhalten mit dem Inhalt:
ZitatSie haben angegeben das sie die Bohrung als Handbohrung durchführen möchten. Dies wird allerdings auf Grund der Tiefe und des Durchmessers nicht möglich sein, so dass davon auszugehen ist, dass ein Bohrgerät eingesetzt wird. Die fachkundige Stelle Wasserwirtschaft sowie das Wasserwirtschaftsamt fordern bei einer geplanten Bohrtiefe von 15m, dass dies von einem Brunnenbauer mit Zertifikat DVGW W 120 durchgeführt wird.
Das einzige was ich mir vorstellen kann, da ich den Durchmessser von 270 mm gewählt hatte (um im Notfall bei der Genehmigung auch mit einer Firma arbeiten zu können) das dies als Zeichen gewertet wurde, dass ich einen Brunnenbohrgerät nutzen werde.
Es gibt ja nachweislich handgebohrte Brunnen die 15m tief gehen. Habt ihr eine Idee, wie ich der Behörde antworten kann um trotzdem eine Handbohrung genehmigt zu bekommen?
-Ich dachte da an einen Durchmesser für eine Handbohrung von 150mm
- und das man eher auf Wasseradern oberhalb von 10m setzt
Wie ist da eure Meinung?
vielen Dank im Voraus