Hallo zusammen, ich bin gerade dabei in der Planung einen Schachtbrunnen zu errichten. Der Brunnen wird circa 6 m tief sein. Ich war fest davon überzeugt, da auf meinem Grundstück schon immer ein Brunnenrecht eingetragen ist, dass ich hierfür sonst keine Genehmigung brauche. Nun plagt mich doch einwenig das schlechte Gewissen. Im Internet und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg kann ich leider nichts finden. Schlafende Hunde möchte ich aber auch nicht wecken. Kennt sich jemand von euch aus? Gruß
Brunnen Bau mit Brunnenrecht BaWü
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Ich war fest davon überzeugt, da auf meinem Grundstück schon immer ein Brunnenrecht eingetragen ist,
Das sollte im Grundbuch stehen. Eine Kopie des Grundbuchauszuges hat man normalerweise in seiner Hausakte.
Im Internet und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg kann ich leider nichts finden.
Was suchst Du denn da?
Kennt sich jemand von euch aus?
Mit was denn?
Gruss
kg49
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Hallo Kg49,
vielen Dank für deine Antwort. Wie ich auch in anderen Beiträgen erkennen kann, hast du größere Probleme im Lese- und Sprachverständnis, was ich natürlich auf keinen Fall verurteile. Wenn du dir meinen ersten Beitrag nochmal durchließt, kannst du dir alle von dir gestellten Fragen selbst beantworten. Ebenfalls, solltest du deine Zitate nicht so ziehen, dass aus einem meiner Sätze ein abgehakter Satz bzw. eine falsche Interpretation entsteht.
Um dich nun nicht zu überfordern, nochmal deine Zitate mit Antwort von mir.
Das sollte im Grundbuch stehen. Eine Kopie des Grundbuchauszuges hat man normalerweise in seiner Hausakte.
Wenn du dir den ganzen Satz durchlesen würdest, könntest du entnehmen, dass ein Brunnenrecht eingetragen ist.
Um dich zu beruhigen, ich habe eine Kopie des Grundbuchauszug über alle Flurstücke und auch über das Flst. mit Brunnenrecht.
Was suchst Du denn da?
Wenn du dir alles genau durchgelesen hättest, hättest du meinem Beitrag entnehmen können, dass ich Informationen darüber suche ob ich mit dem vorhandenen eingetragenen Brunnenrecht ( Kopie des Grundbuchauszuges vorhanden) ohne weitere Genehmigungen einen Brunnen anlegen darf.
Mit was denn?
Um dir dies nochmals zu erläutern, möchte ich dich als erstes daraufhinweisen den Beitrag korrekt durchzulesen. Dies sollte die Frage schonmal beantworten. Ich versuche es jetzt aber trotzdem dir zur Liebe noch in einfachen Deutsch zu erklären. Vielleicht verstehst du es dann ja.
Ich möchte einen Brunnen bauen!
Ich habe ein Brunnenrecht! Ja, ich habe eine Kopie des Grundbuchauszuges! Und es steht sogar ein eingetragenes Brunnenrecht darin! Der Brunnen wird 6 Meter tief. Ich weis nicht, ob ich einfach beginnen kann zu Baggern oder noch eine zusätzliche Genehmigung brauche? Deshalb habe ich schon auf der Internetseite des Landes Baden Württemberg ( das ist ein Bundesland in Deutschland) gesucht. Leider habe ich keine Information gefunden! Deshalb habe ich in diesem Forum gefragt.
Ich hoffe es war nun verständlich für dich.
Beste Grüße
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Wenn du dir den ganzen Satz durchlesen würdest, könntest du entnehmen, dass ein Brunnenrecht eingetragen ist.
Ich war fest davon überzeugt, da auf meinem Grundstück schon immer ein Brunnenrecht eingetragen ist, dass ich hierfür sonst keine Genehmigung brauche.
Dieser Satz in der Vergangenheitsform impliziert, dass Du zur Zeit nicht mehr davon überzeugt bist.
Deshalb habe ich schon auf der Internetseite des Landes Baden Württemberg ( das ist ein Bundesland in Deutschland) gesucht.
Dein Ton gefällt mir nicht. Weil Du aber so schön schreibst und dir einige Tage Zeit für die Antwort genommen hast, informiere ich Dich zumindest darüber, dass deine Fragen und Probleme überhaupt nichts mit dem Land Baden-Württemberg zu tun haben.
Und stell Dir vor ich weiss, dass das eins von unseren Bundesländern ist. Ich weiss aber auch, dass Deine Fragen bei der Unteren Wasserbehörde gut aufgehoben sind, und das ist keine Landesbehörde.
Aufgrund Deines Textes halte ich Dich für so intelligent, die Untere Wasserbehörde Deines Wohnortes herauszufinden. Die können dann alle Deine Fragen rechtssicher beantworten. Und stell Dir vor, die meisten Unteren Wasserbehörden, von denen es viel mehr als Bundesländer gibt, haben sogar eine Homepage und beantworten dort auch häufig die Fragen zum Brunnenbau.
Wenn man etwas dazu im Netz recherchiert, findet man das sofort.
Ansonsten möchte ich Dich mit meinen Texten nicht mehr überfordern und ziehe mich aus dieser Thematik zurück.
EOD
Gruss
kg49
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Geht doch 😉👍🏻
Danke dir.
EOD
Gruss
Brunnenspitz