Hallo zusammen.
Ich möchte in RLP selbst einen Brunen zur Gartenbewässerung bauen und habe von der unteren Wasserbehörde ein Merkblatt bekommen, auf dem steht:
Die Planunterlagen sind durch einen zugelassenen Fachplaner zu erstellen der über die Planvorlageberechtigung nach § 103 Landeswassergesetz –LWG- verfügt.
Ich will den Brunnen selbst bohren und wahrscheinlich manuell bis 15 m. Durchmesser 150mm, 125mm Rohr.
Hat jemand Erfahrung mit der Anzeigepflicht in RLP? Wenn ich das von einem Fachplaner machen lasse bin ich sicher ein paar hundert € los. Dann lohnt sich das ganze überhaupt nicht.