Brunnen selbst bohren RLP

  • Hallo zusammen.

    Ich möchte in RLP selbst einen Brunen zur Gartenbewässerung bauen und habe von der unteren Wasserbehörde ein Merkblatt bekommen, auf dem steht:

    Die Planunterlagen sind durch einen zugelassenen Fachplaner zu erstellen der über die Planvorlageberechtigung nach § 103 Landeswassergesetz –LWG- verfügt.


    Ich will den Brunnen selbst bohren und wahrscheinlich manuell bis 15 m. Durchmesser 150mm, 125mm Rohr.
    Hat jemand Erfahrung mit der Anzeigepflicht in RLP? Wenn ich das von einem Fachplaner machen lasse bin ich sicher ein paar hundert € los. Dann lohnt sich das ganze überhaupt nicht.

  • Was willst du jetzt wissen? Wie gross die Wahrscheinlichkeit ist erwischt zu werden wenn man trotzdem unterm Radar fliegt? Da wirst du wohl eher keinen Ratschlag bekommen, das ist ja durchaus ein wenig heikel.

    Ich schliesse mich an.

    Als Brunnenbauer in der Niederlande klingelt bei mir fast täglich das Telefon. Leute die es erst selber versucht haben, dann viel Geld umsonst ausgegeben haben weil sie überhaupt KEINE Ahnung haben was dieses Fach alles fragt an Sachverstand! Das kotzt mich inzwischen sowas von an. Wir müssen als Fachbetrieb tausende Euros hinblättern om zertifiziert zu werden, und auch nur eine einzige Abweichung beim Bohrverfahren, und wir sind dran! Um die € 15.000 Strafgeld!

    Und der professionelle Brunnenbauer ist schon wieder mal zu teuer...Da muss ich nur lachen!!!

  • Ich habe nicht geschrieben, dass ich ohne Anzeige bohren will. Ich will auch keinem absprechen, dass das Fach entsprechende Fachkunde erfordert.

    Aber, für die Gartenbewässerung eines überschaubaren Gartens einen Brunnenbauer zu beauftragen macht bei der absehbaren Entnahmemenge aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn.

  • Hat jemand Erfahrung mit der Anzeigepflicht in RLP?

    Es gibt keine länderbezogene Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht. Zuständig ist die "Untere Wasserbehörde" Deines Wohnortes. Die hast Du bereits kontaktiert und eine Auskunft bekommen. Was möchtest Du denn noch wissen?

    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • Wo war das bei dir in RLP? Wir sind so ziemlich am südlichen Zipfel, wir mussten nur einen amtlichen Lageplan einreichen, auf dem die gewünschte Position verzeichnet ist. Ich meine, 48 Stunden später war die Genehmigung da (ist nun 6 Jahre her, daher weiß ich nimmer genau, ob es überhaupt was gekostet hat). Lustig war dann nur, dass der Brunnenbauer NULL Interesse an dem Wisch hatte, wäre meine Sache nicht seine. Und ich war bis dahin so stolz alles ordentlich gemacht zu haben... :D

    Brunnenaufbau:

    Bohrbrunnen, 18m tief, Wasserstand in Ruhe bei 7m

    DN100 Brunnenrohre (blau)


    Aufbau (von unten):

    1m Schlitz 0,3mm, 1m Voll, 6m Schlitz 0,3mm, Rest Voll


    Pumpe:

    IBO Dambat SDM 3/11, Ansaugung +/- 5cm mittig in Vollrohr 17m unter GOK


    Verrohrung:

    DN40 PE bis Druckschalter im Keller, Reduzierung auf DN25, danach Rückspeisung in DN32 PE für Verteilung auf Grundstück


    ToDo:

    Druckkessel, vernünftiger Druckschalter, Sand-/Eisen-/Manganfilter

  • Das ist im Kreis MYK. Habe nach ca. 4 Wochen eine Schreiben bekommen mit vielen Auflagen. Ich darf bohren. Die Genehmigung hat ca. 200 Euro gekostet. Ich probier dann mal das Bohren. 5m hab ich. Ist aber eher ein Glücksspiel auf Wasser zu treffen.

  • Hallo Holger83,


    ich stehe vor dem gleichen Problem im Kreis MYK. Planvorlageberechtigung benötigt und das Gefühl, dass man mit aller Macht versucht private Brunnen zu verhindern.

    In allen direkten Nachbarlandkreisen ist die Anzeige des Brunnens nur Formsache ohne großen Aufwand.

    Wie hast du das argumentiert gegenüber der KV?

    Viele Grüße

  • Mir geht es genauso im Hunsrück Kreis.

    Es gibt kein Formular dafür oder so was nur ein Haufen Texte Paragrafen usw. Voll frustriert:-(


    Hier ein Beispiel wie versucht davon abzuraten.

    Wir haben von Juni bis Oktober Gieß Verbot.


    Zisterne kostet das doppelt vom Brunnen und ist nach spätesten vier Wochen leer. Für was braucht es einen Gartenzähler wenn ich kein Wasser entnehmen darf.


    Hat jemand in RPL da wüst an Anforderungen gemeistert?


    Hier das Schreiben


    nein, einfacher geht es leider nicht.


    Wie ich Ihnen bereits in der unten stehenden E-Mail mitgeteilt habe fordert das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz, dass der Anzeige die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Pläne und Unterlagen beizufügen sind.


    Für diese Unterlagen bewertet das planvorlageberechtigte Ingenieurbüro ob und in wie weit die angezeigte Grundwasserentnahme eine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat unter Bedachtung anderer Grundwasserentnahmen in der Umgebung.


    Die Formulierungen zwischen dem bayrischen und dem rheinland-pfälzische Landeswassergesetz sind unterschiedlich und deshalb nicht 100 % vergleichbar.



    Das Regenwassersammeln findet natürlich in der Zeit statt, in denen Niederschläge fallen.


    Darauf müssen wir uns auch im Rhein-Hunsrück-Kreis einstellen und unsere Gewohnheiten anpassen.


    Im vorliegenden Fall bedeutet dies im Zweifel ausreichend große Zisternen vorzusehen.



    Ich bitte Sie tatsächlich einmal zu rechnen, wieviel eine Bohrung kosten würde und wieviel im Gegenzug die Errichtung von unterirdischen Zisternen.


    In Belgweiler steht meins Wissens direkt unter der Oberfläche Fels an so dass nur eine sehr tiefe Bohrung gewährleisten wird dauerhaft ausreichend Wasserandrang zu haben so dass die Pumpe nicht trocken läuft.


    Zudem bitte ich auch zu hinterfragen, wieviel Wasser Sie tatsächlich für die Gartenbewässerung benötigen. Hierfür wird eine Messung des tatsächlichen Verbrauches oder eine aufwendigere Berechnung die den Wasserverbrauch im Garten widerspielt notwendig sein.

  • Habe noch mal Nachgefragt. Es geht nicht ohne

    Planvorlageberechtigung nach § 103 LWG

    Hat diese schon mal erstellen lassen? Wenn ja wo und zu welchen Kosten?

  • Das ist im Kreis MYK. Habe nach ca. 4 Wochen eine Schreiben bekommen mit vielen Auflagen. Ich darf bohren. Die Genehmigung hat ca. 200 Euro gekostet. Ich probier dann mal das Bohren. 5m hab ich. Ist aber eher ein Glücksspiel auf Wasser zu treffen.

Brunnen selber bauen