Brunnenbau nicht erlaubt - ist das in Ordnung?

  • Hallo zusammen,


    eigentlich hatte ich mit dem Gedanken gespielt, bei uns einen Brunnen zu bohren.

    Dann habe ich bei der örtlichen Verwaltung angefragt und man sagte mir, das in unserer Verbandsgemeinde generell keine Brunnen genehmigt werden würden.

    Begründung: Dann käme irgendwann jeder und man hätte ein Problem.

    Ich dachte immer, es stünde jedem frei einen Brunnen zu bohren? Ich wußte nicht, dass das komplett untersagt werden kann?


    Wie steht ihr dazu?

  • Ich wollte jetzt den konkreten Ort eigentlich nicht in einem öffentlichen Internetforum nennen, zumal es sich um eine kleine Gemeinde handelt und nicht um eine große Stadt z.B.


    Mich interessiert nur generell, ob eine Gemeinde das private bohren von Brunnen für alle Orte in der Gemeinde verbieten kann.

    Ich hatte es immer so verstanden, als müsse man den Brunnen zwar anmelden, das eigentliche Bohren dürfe aber nicht abgelehnt werden.

  • zumal es sich um eine kleine Gemeinde handelt und nicht um eine große Stadt

    Das hilft ja schon mal weiter. Die örtlichen kleinen Gemeinden sind oftmals doch eher ahnungslos, und gerne sitzen in den Amtsstuben Leute mit Lust am Verbot. Ausserdem machen irgendwelche Genehmigungsläufe ja Arbeit...

    Ich würde mich da lieber mal ans zuständige Landratsamt wenden und da schlau machen.

    Wenn die das bestätigen dann hast du halt Pech.

  • Klar. Das ist ohnehin schon von Bundesland zu Bundesland verschieden, und innerhalb der Bundesländer ist es unterschiedlich zu den nachgelagerten Behörden deligiert. Gut möglich dass ein Brunnenbau im Landkreis generell erlaubt ist, einzelne Kommunen es aber z.B. wegen unzureichender Grundwasserstände trotzdem untersagt. Vorrang hat immer die kommunale Versorgung, und wenn die gefährdet erscheint kann das durchaus untersagt sein.

    Aber wie gesagt, einfach mal beim Landratsamt nachfragen.

    Hier in Bayern beispielsweise gibt es keine generelle Genehmigungspflicht, nur eine Anzeigepflicht. Ich hatte in unserer Gemeinde nach bekannten Brunnen gefragt um abzuschätzen, ob eine Bohrung überhaupt Sinn macht. Als Antwort habe ich erhalten dass keine Brunnen bekannt wären!?!

    Dabei hat ein Nachbar ein paar Häuser weiter einen Brunnen von einer Fachfirma bohren lassen, und der ist garantiert angemeldet worden. Nur wurde das dann wohl nicht vom Landratsamt an unsere Gemeinde weitergeleitet.

    Das ist es was ich mit ahnungslos meine, da wird gerne reflexartig abgelehnt ohne die Materie wirklich zu kennen.

  • Um das ganze noch weiter zu präzisieren: Zuständig für Genehmigungsverfahren ist die "Untere Wasserbehörde", die für Deine Gemeinde bzw. Stadt zuständig ist.. Da musst Du mal schauen, wo die sitzt.

    Wenn dort (unter Auflagen) grünes Licht gegeben wird, nochmals an die Gemeinde wenden.

    Grundsätzlich aber alles schriftlich, damit es erst gar nicht zu Antworten wie

    Begründung: Dann käme irgendwann jeder und man hätte ein Problem.

    kommt.

    Ggf. kundigen Anwalt für Verwaltungsrecht beauftragen, manchmal geht es nicht anders.

    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • wo kein kläger, da kein richter. bohren Sie einfach drauf los. interessiert eh keinen. schliesslich ist es ja anscheinend bei ihnen offizialmeinung das brunnenbohren nicht erlaubt ist und deshalb auch nicht sein kann. also ich an ihrer stelle würde loslegen mit dem brunnenbau. Ludwig

  • Einfach drauflos? Und wenn etwas schiefgeht, hat man die Haftung am Hals.


    Inzwischen dürfte wohl jeder Interessierte den Bericht über den Brunnenbohrer kennen, der ohne Genehmigung oder Anzeige loslegte und die halbe Straße unter Wasser setzte, weil er fahrlässig einen sehr ergiebigen artesischen Brunnen geschaffen hatte, der sich nicht mehr verschließen ließ (wer's nicht kennt, findet den Beitrag bei Youtube).


    Schäden können hier schnell sechs- bis siebenstellige Höhen erreichen, da sollte man niemanden dermaßen ins Risiko schicken.

  • Einfach drauflos? Und wenn etwas schiefgeht, hat man die Haftung am Hals.


    Inzwischen dürfte wohl jeder Interessierte den Bericht über den Brunnenbohrer kennen, der ohne Genehmigung oder Anzeige loslegte und die halbe Straße unter Wasser setzte, weil er fahrlässig einen sehr ergiebigen artesischen Brunnen geschaffen hatte, der sich nicht mehr verschließen ließ (wer's nicht kennt, findet den Beitrag bei Youtube).


    Schäden können hier schnell sechs- bis siebenstellige Höhen erreichen, da sollte man niemanden dermaßen ins Risiko schicken.

    Hallo, ja, den bericht habe ich auch gesehen. die gegend ist ja gesegnet. artesische brunnen sind sehr selten. dort, wo er gebohrt hat, braucht man wahrscheinlich keine genehmigung oder anzeigepflicht. ich habe meinen auch ohne beides bohren lassen. artesische brunnen gibt es nur 3 stück in deutschland. allesamt in norddeutschland. meiner meinung nach dürfte es im süden keine unter druck stehenden grundwasserschichten geben, die man aus versehen anbohren könnte. und wenn dann sind diese schichten sicher nicht bekannt. Ludwig

    PS: beim brunnebau gilt meiner meinung nach: wer wagt gewinnt

  • ...artesische brunnen gibt es nur 3 stück in deutschland. allesamt in norddeutschland. meiner meinung nach dürfte es im süden keine unter druck stehenden grundwasserschichten geben, die man aus versehen anbohren könnte. und wenn dann sind diese schichten sicher nicht bekannt. ...

    Einen artesischen Brunnen haben wir bei uns in Dresden auch. Dort bohrten jedoch Bergleute einst bis in eine Tiefe von über 243 m. Das muss man privat erstmal schaffen. ;)
    Insofern stimmt deine Aussage wohl, dass es keine solchen Grundwasserschichten gibt, die man versehentlich anbohren könnte.


    Gibt es einen Link zu dem o. g. Video?

    1 1/4 " Rammbrunnen, 6 m, mit doppeltem Pumpenstock, Schwengelpumpe und el. Gartenpumpe (Einhell GC-GP 6538)

  • dort, wo er gebohrt hat, braucht man wahrscheinlich keine genehmigung oder anzeigepflicht

    Da das Wasserhaushaltsgesetz bundesweit gilt, braucht man auch überall in Deutschland entweder eine Genehmigung nach § 8 WHG oder muss nach § 46 das Vorhaben anzeigen.

    PS: beim brunnebau gilt meiner meinung nach: wer wagt gewinnt

    Dabei sollte man allerdings auch im Kopf behalten, dass der, der wagt, eben auch ein Wagnis eingeht. Die Nachbarschaft zu fluten ist ja nicht das einzige Risiko. Unter anderem kommen auch unbeabsichtigte Schadstoffeinträge ins Grundwasser hinzu, die ebenfalls richtig teuer werden können.


    Sich kurz hinzusetzen, um das Vorhaben zu skizzieren, und dazu ein paar Euro an die Kreisverwaltung zu zahlen, ist ja wohl ein Klacks, wenn man dafür die Haftungsrisiken weitgehend vom Hals hat. Professionelle Brunnenbauer graben ja auch nicht einfach drauflos, dafür sind sie zu klug.

  • Gibt es einen Link zu dem o. g. Video?

    Ja, hier:

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  • wenn man dafür die Haftungsrisiken weitgehend vom Hals hat

    Das würde mich jetzt aber mal interessieren, wieso ich durch die Anzeige oder Genehmigung einer Brunnenbohrung vom Haftungsrisiko für die Bohrung und den Betrieb des Brunnens befreit bin.

    Das Risiko, auf einen Arteser zu treffen, lassen wir mal aussen vor.

    Die Nachbarschaft zu fluten ist ja nicht das einzige Risiko.

    Eben.

    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • Das würde mich jetzt aber mal interessieren, wieso ich durch die Anzeige oder Genehmigung einer Brunnenbohrung vom Haftungsrisiko für die Bohrung und den Betrieb des Brunnens befreit bin.

    Du zeigst das Vorhaben ja schon relativ detailliert an und sagst der Kreisverwaltung nicht einfach nur, dass du irgendeinen Brunnen auf dem Grundstück xy errichten willst.


    Die Anzeige wird tatsächlich geprüft und mit den Anforderungen und Verhältnissen vor Ort verglichen. In meinem Fall war dafür eine bei der Wasserbehörde tätige Geologin zuständig, die Hinweise zu Besonderheiten im hiesigen Waserschutzgebiet gab, technische Beschränkungen mitteilte und um eine abschließende Dokumentation bat (machte noch mal etwa eine Stunde Arbeit), die sie dann auch wieder prüfte.


    Wenn du anzeigst, was du vorhast, keinen Widerspruch durch die Behörde erntest und dich an eventuelle Auflagen hältst, kann man dir z.B. keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz mehr vorwerfen. Und genau das ist oft genug der entscheidende Punkt bei der Frage, ob eine Versicherung zahlt, wenn etwas schiefgeht, oder ob du mit deinem gesamten persönlichen Besitz in die Haftung gehst.

Brunnen selber bauen