der Inhaber des Brunnenbaubetriebes, der den Betrieb des verstorbenen Besitzers übernommen hat, verweigert einen tel. Kontakt bzw. lässt sich verleugnen
Naja, nach 50(!) Jahren sollte auch keine Gewährleistung mehr bestehen.
Da die Wassersäule bei Brunnentiefen >10m beim Stop der Wasserförderung abreist
Das ist nicht nachvollziehbar. Entscheidend ist nicht die Brunnentiefe, sondern die Grundwassertiefe.
Dazu kommen verstärkt Schmutzpartikel (<2mm) im Grundwasser
Ebenfalls nicht nachvollziehbar. Was sind Schmutzpartikel? Sand?
Damit das alles verständlich wird, poste doch mal den Brunnenausbauplan, das Schichtenverzeichnis sowie das Abnahmeprotokoll nach Fertigstellung des Brunnens..
Gruss
kg49