An wen wende ich mich um vernünftige Hilfe zu bekommen?
An die Innung des hoffentlich zertifizierten und als Brunnenbauer registrierten Betriebes, der den Auftrag durchgeführt hat.
Gruss
kg49
An wen wende ich mich um vernünftige Hilfe zu bekommen?
An die Innung des hoffentlich zertifizierten und als Brunnenbauer registrierten Betriebes, der den Auftrag durchgeführt hat.
Gruss
kg49
Zunächst einfach nur "DANKE"
Als gestern die Mahnung zur Zahlung kam, war ich einfach nur ratlos
Auf die Innung kam ich überhaupt nicht.
Nach meinem Erachten hätte man als Brunnenbauer bereits an Hand der verschiedenen Erden sehen müssen, dass in dieser Erdschicht kein Wasser sein kann.
Denn das auf dem Bild ist alles was beim Bohren zu Tage gefördert wurde und so wurde mir das hinterlassen.
Für mich war der Beruf des Brunnenbauers stets sehr seriös.
Vielleicht fällt jemandem noch etwas hilfreiches ein; ich bin für alles dankbar.
Danke sagt Cora
Für mich war der Beruf des Brunnenbauers stets sehr seriös.
Es ist halt die Frage, ob Du den Auftrag an einen zertifizierten Brunnenbaubetrieb (falls Handwerksbetrieb, in der Rolle eingetragen) vergeben hast oder an einen Betrieb, der sich nur Brunnenbauer nennt.
Die weitere Frage ist, welchen schriftlichen(!) Arbeitsauftrag Du vergeben hast. Es läuft da viel durch die Gegend und die Klagen finden sich mannigfaltig hier im Forum.
Gruss
kg49
Danke für dein Interesse !
Was passiert, wenn ich den ges. Schriftverkehr scanne und sende ?
Cora
Was soll passieren?
Sicherlich wird es hier im Forum interessiert gelesen und kommentiert werden.
Juristische Ratschläge darfst Du aber nicht erwarten.
Gruss
kg49
Hallo Cora ,
ich hoffe jetzt mal für dich daß du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Wenn Ja wende dich bitte an diese und frage nach ob sie dir an Hand deines Schriftverkehrs mit dem " Brunnenbauer " eine Deckungszusage für einen Rechtsstreit mit ihm geben.
Ansonsten wäre meine Anregung eine schriftliche Aufforderung an den " Brunnenbauer " zu richten daß er erst seinen angenommenen und angefangenen Auftrag ordnungsgemäß abarbeiten soll und dann erst die Rechnung beglichen wird.
Das heist für mich da ja keine Vorkasse vereinbart wurde wird erst bezahlt wenn der Brunnen Wasser bringt.
Noch eine Frage :
Mit welcher Begründung hat der " Brunnenbauer " den Filter bei 3,0m gesetzt obwohl das Loch doch auf 7 m gespült ist ?
Ist ihm das Loch beim Filtereinsetzen zusammengefallen oder hat er eine plausible Erklärung für die geringe Tiefe des Filters genannt ?
Gruß Jörg
Ihr Lieben,
herzlichen Dank für euer Interesse !!!
Ich erwarte von keinem einen juristischen Rat ; das sei hier ausdrücklich geschrieben !!!
Hier ist spezielles Fachwissen gefragt
(Mein Fachwissen bezieht sich auf das Sozialversicherungsrecht)
Das, was mir passiert ist, hilft vielleicht anderen ganz genau hinzuschauen nochmals zu hinterfragen , mehrere Angebote einzuholen usw.
Dieses Handwerk ist nach meinem Erachten sehr, sehr speziell .
Und nun ist das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen.
Ich habe im Forum verschiedene fachliche Informationen von euch auf meine Situation bezogen.
Folgendes:
Ich schreibe der Innung und der Handwerkskammer. denn :
nach meinem Erachten habe ich hier einen großen Haufen Schrott
- der Brunnen wurde nicht an der Stelle gebohrt, die ich vorgab
- es wurde einfach bei 7m Tiefe aufgehört und ein Filter gesetzt obwohl man wenig Wasser fand
- die 2" sind bei wenig Wasser viel zu klein gewählt
- an Hand der Erde die ihr auf dem Bild seht, hätte ein Brunnenbauer erkennen müssen, dass durch diese Erdschicht kein Wasser für einen Brunnen fließen kann
Und noch etwas zur Kenntnis:
Am 29.08.2022 wurde gebohrt.
Die Arbeiten sollten am 30.08.2022 beendet werden.
Nichts geschah, es war auch niemand per Telefon oder Mail zu erreichen.
Erst am 04.10.2022 kam man ohne Entschuldigung und wollte "irgendwie " weitermachen.
Als ich das sachlich genau definiert haben wollte, ging man ohne ein weiteres Wort grußlos vom Grundstück.
Ich scanne den Schriftverkehr ohne deren Firmenlogo ein - vielleicht fällt dem Einen oder Anderen noch etwas fachliches dazu ein.
Vorerst "DANKE"
Ihr Lieben ,
hier die Scans.
Auf die Frage, warum nicht tiefer gebohrt wird erhielt ich nur die Antwort ,die ich schon schrieb.
Ich habe keinen funktionsfähigen Brunnen -
Wie man zu der Feststellung der Ergiebigkeit des Brunnens kam interessiert mich.
Denn von den Männern unbemerkt sah ich ja, dass die Pumpe erdiges Wasser förderte und nach ca. 10 Minuten plötzlich spuckte und kein Wasser mehr floss.
Ich hörte dann noch wie einer den anderen fragte "Was machen wir nun und "du hast einfach den Filter gesetzt."
Dann bemerkte man mich und verabschiedete sich für den nächsten Tag
Hallo Cora
Haben denn die Leute keine Bohrproben zur Anfertigung eines Schichtenverzeichnisses beiseite gelegt ?
Wie sieht denn das Protokol zur Inbetriebnahme des Brunnens aus ?
Es müssten von der Firma ja Unterlagen zum Brunnen für den Auftraggeber angefertigt worden sein in denen das Schichtenverzeichnis und das Abpump-Protokoll enthalten ist.
Da nach deinen Unterlagen der Brunnen ja laut Rechnung ca 1800l/h fördern soll aber nach deiner Aussage minimal bis garkein Wasser fördert ist das ein grober Mangel der erst beseitigt werden muß bevor die Rechnung in voller Höhe beglichen werden sollte.
Meine Meinung ist :
Stelle an den " Brunnenbauer " als Gegenforderung den Brunnen in einem funktionsfähigen Zustand mit den entsprechenden Unterlagen zu übergeben und dann erst die Rechnung zu begleichen.
Falls alles nicht klappt die Mahnung nicht ignorieren und bitte rechtlichen Beistand besorgen
Gruß Jörg
Lieber Jörg,
es sind keine Bohrproben beiseitegelegt worden.
der Haufen den du auf dem Bild siehst, das ist alles und den wollten sie plötzlich mitnehmen
Ein Schichtenprotokoll existiert dem zufolge nicht.
Es gibt auch kein Protokoll zur Inbetriebnahme des Brunnens
Den Brunnen hätte ich ja auch so nicht abgenommen.
Ich habe nichts als Kostenvoranschlag und Rechnung.
Siehst du Jörg, dein Fachwissen fehlte mir
Bohrproben, Schichtenverzeichnis, Abpump-Protokoll das sind Fachbegriffe, die mir fehlten.
Die Männer haben auf keine meiner einfachen Fragen antworten können
Sie sprachen insgesamt sehr wenig.
Im allgemeinen Recht(Grundsatz) kenne ich mich ein wenig aus, (weil es bei meiner Ausbildung gestreift wurde)
Mit deinen Fachbegriffen kann ich nun ganz anders argumentieren.