Mindestabstände

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor, auf meinem Grundstück in Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) einen Brunnen zu bohren.

    Ich überlege gerade, wo ich den Brunnen im meinen recht großen Vorgarten platzieren soll, damit es rechtlich korrekt ist und keinen Ärger mit den Nachbarn gibt. In diversen Foren gibt es unterschiedliche Meinungen zu Mindestabständen. Meistens werden 3m von der Grundstückgrenze wegen Baurecht genannt. Manchmal auch 5m. Dass es eine gesetzliche Regelung gibt, habe ich nicht gefunden. Angeblich gibt es auch Brunnen, die dicht an der Grundstückgrenze gebaut wurden. Wie ist Eure Meinung dazu?


    Wenn es um Abstand zu Gebäuden geht, werden meistens mit dem Hinweis auf Setzungsrisse mindestens 2m genannt.


    Ist auch ein Abstand zur Straße (in meinem Fall Bürgersteig) Eure Meinung nach notwendig und/oder sinnvoll?

  • Dass es eine gesetzliche Regelung gibt, habe ich nicht gefunden.

    Das bedeutet aber nicht, dass es keine regionalen Bauvorschriften gibt.


    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Die Meinungen der Mitlesenden sind hier vollkommen irrelevant, es sei denn, Du möchtest hier einen "Kaffeeklatsch" halten.

    Relevant sind die Bestimmungen des für Dich geltenden Baurechts und dazu kann Dir nur die örtliche Baubehörde bzw. ein kundiger Rechtsanwalt eine Auskunft erteilen.

    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • Hallo JohnTom ,

    wenn du es genau wissen möchtest dann schau dir bitte z.B. mal die Antragsunterlagen zur

    " wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erstellung eines Brunnens " ( oder so ähnlich :/ ) an oder frage direkt aber unverbindlich bei der Bau-/Untere Wasserbehörde deines Landkreises nach.

    Nur dort wirst du eine rechtssichere Auskunft bekommen da sich die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.

    Gruß Jörg

  • Hüstel...


    @JohnTom

    Unterscheide bitte zwischen einer wasserechtlicher Erlaubnis zum Bau eines Brunnens und den eventuellen BAURECHTLICHEN Vorschriften.

    Das sind zwei verschiedene Stiefel und eventuell auch zwei verschiedene Behörden.

    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • Ich glaube nicht, dass dem Fragesteller die Information etwas nützt, dass es teilweise wasserrechtliche Genehmigungen gibt, die Grenzabstände beinhalten.


    "Ich habe bereits die Untere Wasserbehörde kontaktiert und das Anzeigeformular bekommen. Ich darf in Eigenleistung bohren."


    Der Fragesteller hat nicht zu erkennen gegeben, dass er diesbezügliche Vorgaben zum Grenzabstand von der Behörde erhalten hat. Deswegen fragt er ja ausdrücklich nach möglichen Grenzabständen.


    Bei Beschränkung auf die Betrachtung wasserrechtlicher Genehmigungen könnte er dem Irrtum unterliegen, dass, wenn dort keine Vorgaben genannt sind, keine weiteren Bestimmungen beachtet werden müssen.

    Just my 2 ct.


    Gruss

    kg49

    Es fördert nicht die Problemlösung, wenn von Seiten der Ratsuchenden erst nach mehreren Tagen auf einen Forenbeitrag geantwortet wird, da dies häufig ein erneutes Einlesen in die Problemstellung erfordert.


    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und vollständig beschrieben wird.


  • Danke für Eure Antworten! Ich frage jetzt bei der Unteren Wasserbehörde nach.


    Es ging mir natürlich nicht um einen „Kaffeeklatsch“ sondern um Erfahrungen der Leute, die schon einen Brunnen gebohrt haben, einen bohren ließen oder professionelle Brunnenbauer sind und die Vorschriften kennen.

Brunnen selber bauen