Liebes Forum,
wir haben eine Immobilie mit einem Brunnen in Schleswig-Holstein gekauft. Der ehemalige Eigentümer hatte den Brunnen allerdings nicht angemeldet und die Ergebnisse der Wasserproben nicht dem Gesundheitsamt weitergeleitet.
Durch den Eigentümerwechsel wurden die Behörden auf den Brunnen aufmerksam und fordern nun eine Sanierung.
Wie uns nun mitgeteilt wurde, wurden die Brunnenrechte allerdings nicht auf uns übertragen.
Wie man uns mitteilte, hat der ehemalige Eigentümer eingereicht, dass er die Brunnenrechte abgegeben hat, wir haben allerdings noch nicht eingereicht, dass wir diese angenommen haben.
Im Kaufvertrag wird der Brunnen erwähnt, aber es gab keine Dokumente speziell für die Brunnenrechte.
Daher nun meine Fragen:
- Wer ist nun für die Sanierung zuständig/haftbar?
- Was beinhalten die Brunnenrechte?
- Wie werden Brunnenrechte normalerweise übertragen?
Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen.
Hier in der Region sind Brunnen eher untypisch und die Informationen dazu eher dünn.
Herzlich,
Piks