Ich brauche eure Hilfe
Von einer Brunnenbaufirma wurde ein Bohrbrunnen (Ø 125mm in einer 273mm Ø Hilfsverrohrung) errichtet.
Brunnenaufbau:
Tiefe: 29,5m, 2m Filterrohre mit 1mm Schlitzweite bei 10,5-12m (geringe Wassermenge),
21,5-23,5m (Hauptwasserader) und 26,5-28,5m anschliessend 1m Sumpfrohr mit Bodenkappe.
Filterkies: 3-5,16 -4-8mm (mit dieser Angabe fange ich nichts an. Bedeutet das 3-5mm bis 16m Tiefe und weiter unten 4-8mm?)
Der Ruhewasserspiegel liegt bei 8m, der abgesenkter, beharrlicher Wasserspiegel mit 2,4m³/h bei 13,5m
Bodenaufbau: Bis -10m Lehm, anschliessend Ton, Bodenbeschaffenheit der wasserführenden Schicht unbekannt
Entsandung des Brunnens mittels Mammutpumpe bzw. (da nach Stromausfall diese Pumpe eingesandet war) mittels Druckluft.
Auf Anweisung des Brunnenbauers erfolgte ein Klarpumpen des Brunnens mit 0,6m³/h
Dieses Klarpumpen wurde von mir nach 7 Wochen abgebrochen, da die Sandverminderung von 25,5 g/m³ auf 25,3 g/m³ ein Klarpumpen von mehreren Monaten bedeutet hätte.
Auf Empfehlung eines Bekannten erfolgte eine Intensivbepumpung (Pumpe im Filterbereich bei 22,5m) mit 4m³/h mit einem abgesenkten, beharrlichen Wasserspiegel bei 14,8m)
Diese wurde abgebrochen da sich die Pumpe einsandete (Tiefe des Brunnens statt 29,5m bei 22,5m (Ansaugung der Pumpe)).
Ein zu Rate gezogener Ziviltechniker bat mich Informationen beim Brunnenbauer bezüglich genauem Bodenprofil (insbesondere der wasserführenden Schicht) und den Daten des Pumpversuches (warum wurde die max. Wassermenge mit 2,4m³/h festgelegt?) zu bekommen, da bei einem Tonboden die Filterschlitzweite von 1mm in Verbindung mit dem Filterkies von 3-8mm nicht erklärbar sind.
Mein Mail an den Brunnenbauer wurde nicht beantwortet, deshalb wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Nachdem zu erwarten ist, dass der Brunnenbauer irgendwann nachbessern wird (entweder freiwillig oder nach Gerichtsurteil) stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat der Brunnenbauer?
2. Welche Nachteile hätten diese für mich?
Bevorzugen würde ich eine Neuerrichtung des Brunnens an der selben Stelle, da die Wasserader im ca. 20° Winkel zum Zaun verläuft. Bei einem neuen Bohrloch würde ich den gesetzlichen 3m Abstand unterschreiten (keine Ahnung, ob diese Regelung auch für unterirdische Bauwerke (Vorschacht) gilt) bez. wäre mir der Brunnen zu weit im Garten.
Habt ihr eine Idee dazu?
Mit Dank im Voraus

