Moin,
ich plane, einen Schlagbrunnen zur Gartenbewässerung anzulegen. Die Anzeige beim Amt ging flott und ist erledigt.
In der Email wird darauf hingewiesen, man solle die o.g. Befreiung beim Wasserversorger beantragen. Das Forum und das www dazu habe ich durchsucht und ich werde einfach nicht schlau daraus. Teilweise werden 100,- verlangt, damit ich nicht Trinkwasser für den Garten verschwende. Für mich entscheidend als Laie ist, dass ich das Vorhaben korrekt beim zuständigen Amt anzeige, was ich erledigt habe.
Meine Frage dazu sind:
- wecke ich damit schlafende Hunde?
- kann ich mir das auch klemmen? Wir sind hier vor 1,5 Jahren eingezogen, und letztendlich wäre die Trinkwasser-Situation MIT Brunnen wie sie beim Vorbesitzer war, der den Garten hat verkommen lassen: kaum/kein Trinkwasser-Verbrauch für den Garten.
- Ich bin hier in Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg, und Wasser hat's lt. Nachbarn mehr als reichlich. Ein Haus mit Keller braucht i.d.R. eine Drainage, sofern man nicht ein Biotop im Keller will.
- Wie sind eure Erfahrungswerte in dieser Angelegenheit?
Das sagt die örtliche Wasserversorgungs-Satzung:
"Der Grundstückseigentümer kann unter eingehender Darlegung der Gründe schriftlich beantragen, vom Benutzungszwang befreit zu werden, wenn ihm die Benutzung aus besonderen Gründen - auch unter Berücksichtigung des Gemeinwohls - nicht zugemutet werden kann. Dies gilt insbesondere für Wasser, das zur Tränkung von Vieh und zur Bewässerung von Gartenflächen benutzt wird.
Der Antrag auf Befreiung kann sich auf einzelne Verbrauchszwecke des Grundstückseigentümers oder auf einen Teilbedarf beschränken. Der Antrag ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen."
Ich interpretiere das so, dass ich auf den Guten Willen der Behörde angewiesen bin.
Vielen Dank
Wasserflo

