Helfen nicht, aber ein paar Bemerkungen.
- wenn die RW-Zisterne einen Überlauf in eine RW-Kanal hat, wirst Du Drainagewasser(DW) dort nicht einleiten dürfen.
- Wenn der Überlauf der Zisterne bei Dir versickert, ja.
Dann aber kannst Du gleich das DW in die Zisterne leiten.
Der Knackpunkt aber ist die Menge DW, die anfällt. Nur RW auf dem Grundstück versickern zu lassen ist schon oft nicht möglich. Wenn, dann muss die zuständige Untere Wasserbehörde es genehmigen.
Die wäre auch für die Frage zuständig, wohin mit dem DW, das ja scheinbar in größeren Mengen anfällt.
Gruß
Peter