Posts by 3DD

    Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, mehr auszugeben als für die Pumpen, die man in jedem Baumarkt erhält.

    Ich hatte letztes Jahr eine bei OBI gekauft, für ca. 60 Euro. Bei genauerer Betrachtung leider Schrott qualitativ sehr unbefriedigend, also habe ich sie wieder in den Laden gebracht und anstandslos das Geld zurückbekommen.


    Statt dessen arbeitet seit letztem Sommer im Garten eine Beyer-Pumpe Typ 151, die hat etwa 270 Euro gekostet und ist jeden Cent wert.


    Ob das auf eine Pumpe für das zwei- oder dreifache Geld auch noch zutrifft, kann ich nicht beurteilen, das ist wohl mindestens teilweise Geschmackssache. (Ich hätte auch locker das Zehnfache ausgeben können und dafür eine wunderschöne handgefertigte Edelstahlpumpe bekommen. Der Gedanke hat mich zwei bis drei Sekunden lang gereizt, aber fürs Gießen meiner Blumen- und Gemüsbeete war das natürlich Blödsinn und fand deshalb nicht statt.)

    Den Test haben wir schon im TV gesehen. Da wird aber nur nach stehendem Wasser in Eimern gesucht. Das kann sie nicht.

    Nein, der GWUP-Versuchsaufbau bestand aus einer Erdleitung, durch die Wasser floss. Die Wünschelrutengänger waren in einem großen Zelt über der Leitung und konnten von dort aus das Ventil nicht sehen, mit dem das Wasser an- und abgestellt werden konnte.


    Im Versuch wurde nach ausgewürfeltem Zufall nun das Wasser für eine längere Zeit in Gang gesetzt oder eben nicht. Die Wünschelrutengänger sollten es dann finden bzw. sagen, ob da fließendes Wasser ist.


    Die Trefferquote deckte sich mit der Zufallswahrscheinlichkeit, obwohl alle Testteilnehmer vorher Stein und Bein geschworen hatten, dass dieser Versuchsaufbau exakt ihren Fähigkeiten entspricht und es für sie ein Leichtes sei, dabei fließendes Wasser zu detektieren.


    Ach ja: Und wenn deine Frau sagt, dass sie nur fließendes Wasser muten kann, dann wird der Versuchsaufbau entsprechend gestaltet. Die 10.000 Euro warten also auf euch - würde sich doch in jeder Haushaltskasse gut machen.

    Dichtfaden, welcher sehr teuer ist

    Klar, für die einmalige Anwendung ist eine Packung für 12-15 Euro nicht besonders billig. Aber wer mehr damit zu tun hat, kommt mit den enthaltenen 160 m auch eine ganze Weile hin (jetzt mal ganz abgesehen von den Handwerkern, für die die gesparte Zeit bares Geld ist).

    Wie das mit dem Wünscheln funktioniert ist mir auch unklar.

    Ziemlich einfach: Man glaubt fest dran, prägt sich Erfolge ein und blendet Misserfolge aus. Das menschliche Gehirn neigt dazu, Muster zu bilden und Koinzidenzen als Kausalitäten zu sehen.


    das Wasser muß fließen und darf nicht stehen

    Erstaunlich. Grundwasser fließt typischerweise mit einer Abstandsgeschwindigkeit von 1 bis 5 Meter pro Tag, in einzelnen Situationen bis 100 m pro Tag. Dieser nicht häufig anzutreffende Maximalwert entspricht einem Tempo von 0,004 km/h. Wie das beim Drübergehen von zufälligen Bewegungen zu unterscheiden sein soll, wie sie auch in stehenden Gewässern vorkommen, ist ziemlich mysteriös.


    Wenn am Gebirgshang gebohrt wird, ist wünscheln Pflicht. Gerade im Harz ist entweder bei max. 6 Meter Wasser oder erst ab 20. Das liegt an der Schieferschicht im Boden.

    Praktisch. Dann hilft schon ein Blick in eine hydrogeologische Bodenkarte, um zu wissen, was die Rute anziegen soll.


    Zudem reagiert sie auch auf Stromkabel,wenn gerade Strom fließt und Wasser/Abwasserleitungen wenn Wasser fließt.

    Sag ihr, dasss sie sich bei der GWUP 10.000 Euro abholen kann, wenn sie es schafft, diese Fähigkeit erfolgreich zu demonstrieren. Dann müssten eine Menge Physikbücher neu geschrieben werden.

    Aus 20 cm Wasserschicht holst du nicht viel raus, aus Lehm überhaupt nichts. Tiefer schlagen wäre sinnvoll, wenn du weißt oder begründet vermuten kannst, dass darunter eine ergiebigere Wasserschicht ist.

    Das würde mich jetzt aber mal interessieren, wieso ich durch die Anzeige oder Genehmigung einer Brunnenbohrung vom Haftungsrisiko für die Bohrung und den Betrieb des Brunnens befreit bin.

    Du zeigst das Vorhaben ja schon relativ detailliert an und sagst der Kreisverwaltung nicht einfach nur, dass du irgendeinen Brunnen auf dem Grundstück xy errichten willst.


    Die Anzeige wird tatsächlich geprüft und mit den Anforderungen und Verhältnissen vor Ort verglichen. In meinem Fall war dafür eine bei der Wasserbehörde tätige Geologin zuständig, die Hinweise zu Besonderheiten im hiesigen Waserschutzgebiet gab, technische Beschränkungen mitteilte und um eine abschließende Dokumentation bat (machte noch mal etwa eine Stunde Arbeit), die sie dann auch wieder prüfte.


    Wenn du anzeigst, was du vorhast, keinen Widerspruch durch die Behörde erntest und dich an eventuelle Auflagen hältst, kann man dir z.B. keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz mehr vorwerfen. Und genau das ist oft genug der entscheidende Punkt bei der Frage, ob eine Versicherung zahlt, wenn etwas schiefgeht, oder ob du mit deinem gesamten persönlichen Besitz in die Haftung gehst.

    dort, wo er gebohrt hat, braucht man wahrscheinlich keine genehmigung oder anzeigepflicht

    Da das Wasserhaushaltsgesetz bundesweit gilt, braucht man auch überall in Deutschland entweder eine Genehmigung nach § 8 WHG oder muss nach § 46 das Vorhaben anzeigen.

    PS: beim brunnebau gilt meiner meinung nach: wer wagt gewinnt

    Dabei sollte man allerdings auch im Kopf behalten, dass der, der wagt, eben auch ein Wagnis eingeht. Die Nachbarschaft zu fluten ist ja nicht das einzige Risiko. Unter anderem kommen auch unbeabsichtigte Schadstoffeinträge ins Grundwasser hinzu, die ebenfalls richtig teuer werden können.


    Sich kurz hinzusetzen, um das Vorhaben zu skizzieren, und dazu ein paar Euro an die Kreisverwaltung zu zahlen, ist ja wohl ein Klacks, wenn man dafür die Haftungsrisiken weitgehend vom Hals hat. Professionelle Brunnenbauer graben ja auch nicht einfach drauflos, dafür sind sie zu klug.

    Wissenschaft funktioniert aber anders. Eine These gilt so lange als wahr bis sie widerlegt ist.

    Ok, ich stelle jetzt folgende These auf: Der Klabautermann existiert in der Realität. Viel Spaß beim Falsifizieren!


    Das nur als Hinweis darauf, was am oben zitierten Wissenschaftsverständnis problematisch sein könnte (u.a., dass die Nichtexistenz einer Sache grundsätzlich unbeweisbar ist).


    Ansonsten werden wir wohl keine gemeinsame Position zum Wünschelrutenphänomen finden. Damit werden wir leben können.

    Falscher Ansatz. Wünschelrutengänger behaupten eine Wirkung. Also müssen sie sie beweisen. Bis dahin kann jeder sie mit Fug und Recht für Quatsch halten.

    Dem/der ursprünglichen Fragesteller(in) kann man nach 10 Jahren vermutlich nicht mehr helfen, aber es kommen in fast allen Fachforen so viele Leute über eine Google-Suche zu Forenbeiträgen, dass man sicher noch etliche davon mit wertvollen und/oder interessanten Informationen versorgen kann.

    Ich kenne diese Erklärungen alle, ihnen sind zwei Dinge gemeinsam:

    - Sie sind genauso pseudowissenschaftlich wie die Esoterik selbst

    - Sie entspringen dem dringenden Wunsch irgendeine rationale Erklärung für das Unerklärliche zu finden

    Nein, die Erklärung durch die ideomotorischen Bewegungen (sog. Carpenter-Effekt) ist wissenschaftlicher Konsens und erklärt das Phänomen vollständig.


    Sie entspringt natürlich (wie jede Forschung) dem Wunsch, eine Erklärung für ein Phänomen zu finden. Aber eben nicht irgendeine Erklärung, sondern eine zutreffende und überprüfbare. Nachdem das gelungen ist, ist da nichts Unerklärliches mehr, sondern nur noch etwas ohne weiteres Erklärbares.


    Im Gegensatz dazu sind Wünschelrutengänger und -gläubige bisher jeden Beweis für das Funktionieren ihres Hobbys schuldig geblieben. Dabei kann sich jeder, der unter kontrollierten Bedingungen diese (oder eine andere paranormale) Fähigkeit nachweist, auch heute noch bei der Gesellschaft für wissenschaftliche Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) ein Preisgeld von 10.000 Euro abholen. Dejenigen, die es bisher versucht haben, sind dabei gescheitert.


    Anekdotische Belege haben in den Zusammenhang übrigens keinerlei Relevanz, weil sie eben nichts weiter als nicht überprüfbare Anekdoten sind.

    2) Welche Vor- bzw. Nachteile hat man wenn die Bohrung unangemeldet ausgeführt wird?

    Der Vorteil besteht darin, dass man eine kleine Bearbeitungsgebühr spart. Der Nachteil besteht darin, dass man für alle negativen Folgen der Bohrung haftet – im ungünstigsten Fall mit seinem gesamten Vermögen.


    Ich kenne viele, jedoch keinen einzig „angezeigten“ Brunnen.

    Ich schon, Der befindet sich in meinem Garten. Hier ist man allerdings auch schon mit einem Fuffi dabei.

    Nur ich finde keine Strafe für Brunnenbohren.

    Bußgelder können neben den Bestimmungen in § 103 Wasserhaushaltsgesetz durch die jeweiligen Bußgeldvorschriften in den Landesgesetzen begründet sein. Im Fall des Fragestellers wäre das vermutlich § 133 des niedersächsischen Wassergesetzes.


    In den meisten Landeswassergesetzen liegt die Obergrenze für Bußgelder bei 50.000 €, die Haftung bei negativen Folgen kommt ggf. noch obendrauf.


    Soweit der persönliche Eindruck, den ich bei einer kurzen Internetrecherche gewonnen habe – eine echte Rechtsberatung gibt's nur bei Behörden und Anmwälten.

    Einfach drauflos? Und wenn etwas schiefgeht, hat man die Haftung am Hals.


    Inzwischen dürfte wohl jeder Interessierte den Bericht über den Brunnenbohrer kennen, der ohne Genehmigung oder Anzeige loslegte und die halbe Straße unter Wasser setzte, weil er fahrlässig einen sehr ergiebigen artesischen Brunnen geschaffen hatte, der sich nicht mehr verschließen ließ (wer's nicht kennt, findet den Beitrag bei Youtube).


    Schäden können hier schnell sechs- bis siebenstellige Höhen erreichen, da sollte man niemanden dermaßen ins Risiko schicken.

Brunnen selber bauen