Das ist im Kreis MYK. Habe nach ca. 4 Wochen eine Schreiben bekommen mit vielen Auflagen. Ich darf bohren. Die Genehmigung hat ca. 200 Euro gekostet. Ich probier dann mal das Bohren. 5m hab ich. Ist aber eher ein Glücksspiel auf Wasser zu treffen.
Beiträge von Holger83
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Ich habe nicht geschrieben, dass ich ohne Anzeige bohren will. Ich will auch keinem absprechen, dass das Fach entsprechende Fachkunde erfordert.
Aber, für die Gartenbewässerung eines überschaubaren Gartens einen Brunnenbauer zu beauftragen macht bei der absehbaren Entnahmemenge aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn.
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Hallo zusammen.
Ich möchte in RLP selbst einen Brunen zur Gartenbewässerung bauen und habe von der unteren Wasserbehörde ein Merkblatt bekommen, auf dem steht:
Die Planunterlagen sind durch einen zugelassenen Fachplaner zu erstellen der über die Planvorlageberechtigung nach § 103 Landeswassergesetz –LWG- verfügt.
Ich will den Brunnen selbst bohren und wahrscheinlich manuell bis 15 m. Durchmesser 150mm, 125mm Rohr.
Hat jemand Erfahrung mit der Anzeigepflicht in RLP? Wenn ich das von einem Fachplaner machen lasse bin ich sicher ein paar hundert € los. Dann lohnt sich das ganze überhaupt nicht.