Hallo Fuckelheini, hallo Rammbrunnen,hallo Thieme,
1. Thieme hat Recht, das Rückschlagvetil muß bei Brunnen, die im Saugpumpenbetrieb laufen (mit im Baumarkt handelsüblicher Gartenpumpe), nicht unbedingt am Fuß der Saugleitung befindlich sein.
Man kann die Winterfrostsicherung auch so vornehmen, daß man bei unten angebrachtem Rückschlagventil ein ca. 2 m langes Stück eines 1/2 Zoll Gartenschlauchs in die Saugleitung einführt, dann die Oberseite des 1/2 " Schlauchs mit dem Daumen verschließt.
Danach 1/2 " Schlauch aus der Saugleitung rausziehen und mittels Daumen aufheben leerlaufen lassen. Die entnommene Wassermenge läßt (meist) den Wasserspiegel in der Saugleitung so weit fallen, daß keine Frosteinwirkung mehr Schaden anrichten kann.
2. Die Tauchpumpenfrage (incl. förderbare Korngröße und Förderhöhe, ausgenommen Tiefbrunnenpumpen), glaube ich, können wir gemeinsam außen vor lassen. Ok?
3. Bei Saugpumpen (Baumarkt Gartenpumpen) beträgt die sogenannte Nullfördersaughöhe tatsächlich etwas über 9 Meter, d.h. die Pumpe kann den Wasserspiegel im Brunnen nicht über 9 Meter und etwas absenken.
Bei einem 10 Meter tiefen Brunnen kann somit die Pumpe keine Luft saugen.
Wenn aber der Zulauf im Brunnen bei Wasserspiegelabsenkung auf 9,xx Meter keine förderbare Wassermenge ergibt, kann sich die Pumpe schon auch "totkochen".
4. Bitte bedenkt, daß ein " Bewässerungsbrunnen " schließlich und letztlich ein ganz normaler Brunnen ist, der bei Brunnenbaufehlern genau so riskant im Betrieb wird, wie jeder andere Brunnen auch.( Das traue ich mir zu sagen, nachdem ich 29 Jahre eigenverantwortlich Brunnen bauen darf )
Grüße hasso