Auch wenn es etwas teurer ist, ich würde einen fachgerecht gebohrten neuen Brunnen bevorzugen. Man weiß z.B. nicht, was für Gesteinsarten unterhalb der Schachtsohle so folgen, so daß man nicht ausschließen kann, daß der Bottich nicht eingebaut werden kann.
Übrigens, den Installateur könntest Du auch dann nicht haftbar machen, wenn er nicht in Konkurs gegangen wäre, da nach 6 Jahren die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Außerdem ist er nicht für die Änderung des Wasserdargebotes verantwortlich.