Hallo kg49,
Danke für deine Antwort, das Brunnenrecht für den Nachbarn ist im Grundbuch eingetragen.
Ob der Brunnen bei der Wasserbehörde gemeldet ist, haben Wir ehrlich gesagt noch nicht drüber nachgedacht...
Es geht nicht darum einen zweiten Brunnen zu bauen, sondern den Bestehenden tiefer zu bohren und da wäre die Frage, welche Pflichten der Nachbar durch sein Mitnutzungsrecht hat?
Liebe Grüße