Hallo,
klar warum nicht. Allerdings musst Du die Bohrung anzeigen, bevor du losbohrst. Bei uns gibts es hierfpr auf dem Landratsamt ein Formular, dazu ein Lageplan aus der Baugenehmigung kopiert und ab die Post. Bei Privatanwendern werden auch bei uns keine Kosten verrechnet. Ergo: Fragen kostet nichts.m übrigen sind im LRA bei uns alle sehr nett und hilfsbereit und Antworten auch auf Mails und Telefonanrufe
mfg
Thomas Pfaffinger
Servus Leute ,
ich habe mal beim Wasserwirtschaftsamt angefragt (ganz frisch die Anfrage)
Sehr geehrter Herr "nova301",
eine Brunnenbohrung für den angegebenen Zweck ist unter den nachfolgend genannten Bedingungen unproblematisch und grundsätzlich genehmigungsfrei:
- der Brunnenstandort liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet
- der Brunnenstandort liegt außerhalb einer Grundwasservorbehalts- oder auch
Vorrangflächen der Regionalplanung
- es wird nur das oberflächennahe erste Grundwasserstockwerk erschlossen
- es ist mit keinen signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Grund-
wasserhaushalt zu rechnen
- eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach der örtlichen Wasser-
abgabesatzung liegt vor (soweit dort entsprechend geregelt)
Der beabsichtigte Grundwasseraufschluss wäre in jedem Fall mindetsens einen Monat vor seiner Ausführung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, hier dem Landratsamt ????????g, anzuzeigen. Entsprechende Anzeigeformblätter können Sie von dort erhalten. Anhand der Bohranzeige werden dann durch das Landratsamt und in der Regel mit unserer Beteiligung die vorgenannten Punkte abgeprüft.
Die von Ihnen angegebene M??????? in H????????? liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen I bis III zur öffentlichen Wasserversorgung des Marktes H???????. Dort ist nach der einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnung die beabsichtigte Brunnenbohrung nicht zulässig. Eine Gewinnung von Wasser in der geplanten Form kommt also konkret nicht in Frage.
Alternativ wäre zu überlegen, ob für Ihren Zweck nicht auch ein Auffangen und Sammeln von Regenwasser (Regenwasserzisterne) ausreichend ist.
Mit freundlichen Grüßen