Brunnenbauer in meiner Gegend kennen sich leider damit nicht aus. Kann mir vorstellen das die sich nicht unbeliebt machen wollen. Es wird also nur über einen Rechtsanwalt gehen. Aber welcher Rechtsanwalt kennt sich wirklich mit so etwas aus? In anderen Gebieten in Brandenburg geht so etwas einfacher. Dort soll es wohl reichen wenn man für so etwas zertifiziert ist. Allerdings sitzen dort andere Sachbearbeiter.
Beiträge von wasserbüffel
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Vielen Dank für die Antwort. Es gibt sehr viele Ausführungen, nur sitzen gerade in Eberswalde Sachbearbeiter die nicht gerade Kompromissbereit bzw. Aussagefähig sind. Dort wird ohne wenn und aber entschieden. Ohne einen Fachman oder eventuell auch Rechtsanwalt kommt man nicht weiter ! Nur welcher Rechtsanwalt hat so etwas schon einmal bearbeitet ! Nehme gerne alle Hinweise entgegen.
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Ich wohne im Barnim ( Brandenburg ) und wollte einen Brunnen für die Gartenbewässerung bohren lassen. Die untere Naturschutzbehörde erteilte mir eine Absage. Nach mehreren Informationen wäre unter bestimmtem Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung mit wohlwollen der Naturschutzbehörde möglich. Leider sagt mir keiner ( Behörden ) so recht welche Unterlagen man braucht. Ist hier im Forum eventuell ein Brunnenbauer der Zertifiziert ist und Erfahrung im Genehmigungsverfahren hat. Würde auch gerne den Auftrag dann erteilen. Zuständige Behörde Eberswalde.
Vielen Dank !