Geht doch 😉👍🏻
Danke dir.
EOD
Gruss
Brunnenspitz
Geht doch 😉👍🏻
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EOD
Gruss
Brunnenspitz
Hallo Kg49,
vielen Dank für deine Antwort. Wie ich auch in anderen Beiträgen erkennen kann, hast du größere Probleme im Lese- und Sprachverständnis, was ich natürlich auf keinen Fall verurteile. Wenn du dir meinen ersten Beitrag nochmal durchließt, kannst du dir alle von dir gestellten Fragen selbst beantworten. Ebenfalls, solltest du deine Zitate nicht so ziehen, dass aus einem meiner Sätze ein abgehakter Satz bzw. eine falsche Interpretation entsteht.
Um dich nun nicht zu überfordern, nochmal deine Zitate mit Antwort von mir.
Das sollte im Grundbuch stehen. Eine Kopie des Grundbuchauszuges hat man normalerweise in seiner Hausakte.
Wenn du dir den ganzen Satz durchlesen würdest, könntest du entnehmen, dass ein Brunnenrecht eingetragen ist.
Um dich zu beruhigen, ich habe eine Kopie des Grundbuchauszug über alle Flurstücke und auch über das Flst. mit Brunnenrecht.
Was suchst Du denn da?
Wenn du dir alles genau durchgelesen hättest, hättest du meinem Beitrag entnehmen können, dass ich Informationen darüber suche ob ich mit dem vorhandenen eingetragenen Brunnenrecht ( Kopie des Grundbuchauszuges vorhanden) ohne weitere Genehmigungen einen Brunnen anlegen darf.
Mit was denn?
Um dir dies nochmals zu erläutern, möchte ich dich als erstes daraufhinweisen den Beitrag korrekt durchzulesen. Dies sollte die Frage schonmal beantworten. Ich versuche es jetzt aber trotzdem dir zur Liebe noch in einfachen Deutsch zu erklären. Vielleicht verstehst du es dann ja.
Ich möchte einen Brunnen bauen!
Ich habe ein Brunnenrecht! Ja, ich habe eine Kopie des Grundbuchauszuges! Und es steht sogar ein eingetragenes Brunnenrecht darin! Der Brunnen wird 6 Meter tief. Ich weis nicht, ob ich einfach beginnen kann zu Baggern oder noch eine zusätzliche Genehmigung brauche? Deshalb habe ich schon auf der Internetseite des Landes Baden Württemberg ( das ist ein Bundesland in Deutschland) gesucht. Leider habe ich keine Information gefunden! Deshalb habe ich in diesem Forum gefragt.
Ich hoffe es war nun verständlich für dich.
Beste Grüße
Hallo zusammen, ich bin gerade dabei in der Planung einen Schachtbrunnen zu errichten. Der Brunnen wird circa 6 m tief sein. Ich war fest davon überzeugt, da auf meinem Grundstück schon immer ein Brunnenrecht eingetragen ist, dass ich hierfür sonst keine Genehmigung brauche. Nun plagt mich doch einwenig das schlechte Gewissen. Im Internet und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg kann ich leider nichts finden. Schlafende Hunde möchte ich aber auch nicht wecken. Kennt sich jemand von euch aus? Gruß