Das kann für dich bedeuten, dass eine Leitung durch die jetzt TW fließt und dann Brunnenwasser, in Zukunft für TW tabu sein könnte. Das hängt so ein bisschen von der Einstellung der zuständigen Personen im Amt ab.
Es gibt einen Trinkwasseranschlusszwang von dem man sich, zumindest im Zusammenhang mit einer Zisterne, teilbefreien lassen kann. Das kann einem nicht verwehrt werden. Wie das bei Brunnen ist, weiß ich nicht.
Verlangt wird dann eine zusätzliche Wasseruhr die das Brunnenwasser erfasst um die Kanalgebühren zu berechnen. Je nach Laune des "Genehmigers" schwankt diese Forderung zwischen einem selbstinstallierten Zähler der nach Ablauf der Eichfrist selbst getauscht werden kann und zwischen einem Zähler der durch eine Fachfirma installiert und auch getauscht werden muss.
Tatsächlich habe ich von diesen Regulatorien keine Ahnung, sollte mich da noch einlesen. Bevor das HWW kaputt war konnten eigentlich alle Wasserleitungen entweder vom Brunnen oder vom Gemeindewasser gespeißt werden, man musste dafür nur ein Ventil öffnen und das andere schließen. Diese Verschaltung ist uns tatsächlich auch von Mitarbeitern des Wasserversorgers selbst eingebaut und auch so empfohlen worden. Deswegen dachte ich, das Umhängen sollte eigentlich kein Problem darstellen. Lebe aber in Österreich, vielleicht ist das alles da etwas anders geregelt. z.B. von einem Wasserzähler fürs Brunnenwasser habe ich tatsächlich noch nie gehört, die Kanalgebühr ist hier einfach ein Pauschalbetrag abhängig davon wieviele Personen im Haushalt leben.
ZitatZum HWW. Soll das im Keller stehen? Wieviel Personen werden das nutzen und wie hoch wird der höchste Verbraucher über der Pumpe sein?
Mittlerweile wurde schon ein neues HWW (HiMulti 3 H 50/2-24 P von Wilo) angeschafft. Sollte für die nötige Wassermenge reichen.