Hallo Zusammen,
bin hier schon einige Zeit am lesen und wollte jetzt endlich mal den eigenen Brunnen in Angriff nehmen.
Also Kontakt zur unteren Wasserschutzbehörde aufgenommen um mal zu hören, ob das bei uns so einfach möglich ist.
Ergebnis: leider nein
Es hat sich herrausgestellt, dass unser Grundstück sich in der Wasserschutzzone IIIA befindet (was auch immer das bedeuten mag).
Nach einem Telefonat mit der Behörde weiß ich zumindest, dass es wohl möglich ist einen Brunnen bei mir bohren zu lassen, allerdings muss ich dazu einen Antrag ausfüllen. dabei tun sich mir ein paar Probleme auf und ich hoffe ich finde hier Hilfe.
Ich soll unter anderem eine Detailzeichnungen der Entnahmeeinrichtung im Maßstab 1: 100 oder 1: 50 abgeben.
Der nette Herr der Behörde meinte, auf meine Frage wie so etwas aussehen sollte und wo ich so was her bekomme ich solle einfach im Internet was raus suchen. Nur leide rfinde ich da nichts. Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und sagen wo ich so was her bekomme?
Ausserdem soll ich:
angeben.
-Einzeichnung der Versorgungsleitung
Hatte, wenn es technisch möglich ist vor, den Brunnen im Vorgarten bohren zu lassen, da ich hier schnell und einfach Strom habe, dann Wasser im Vorgarten habe und einfach mit den Rohrleitungen in die Waschküche komme. In der Waschküche wollte ich dann ein Ausgleichsbehälter anschließen, ausserdem komme ich von da ohne Probleme auf die Rohrleitung die in den Garten führt. Ich frage mich, was muss ich denn da jetzt alles in den lageplan einzeichnen?
c. Lageplan |
Maßstab 1 : 250 oder 1 : 500, mit : -. Einzeichnung der Versorgungsleitung -. Einzeichnung der Entnahmestelle -. Einzeichnung der Abwasseranlage/Dungstätte -. eingetragenen Eigentümerverzeichnis oder amtlicher Lageplan. |
Einen schönen Samstag Abend noch
Moglie