Hallo,
aufgrund der aktuellen Entwicklung, was die Gesetzgebung im Bereich Gebäudeheizung betrifft, planen wir den Bau einer Grundwasser-Wärmepumpe, als Ersatz für unsere alte Gasheizung. Standort ist Hessen.
Wir haben zunächst die Grundwasserparameter durch ein Labor analysieren lassen, und sodann einen Antrag auf Genehmigung der Brunnen (Saugbrunnen/Schluckbrunnen) bei der unteren Wasserbehörde gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Es gab drei Gründe:
1. Grund
Die Wasserwerte entsprachen in folgenden Punkten nicht den behördlichen Empfehlungen
Laborwert | Max. laut Behörde | |
Leitfähigkeit (Mikrosiemens) | 770 | 500 |
Sauerstoffgehalt mg/l | 8,3 | 2 |
Gesamthärte °dH | 19 | 8,5 |
Die Überschreitung der Werte betrachtet die Wasserbehörde als "Ausschlusskriterium" für eine Gehmigung.
Mich würde einmal interessieren, wie Ihr das seht. Ist es nicht mein eigenes Risiko, wenn ich eine Anlage baue, bei der einige Parameter überschritten werden ? Jeder Wärmepumpenhersteller fordert für das Brunnenwasser andere Parameter. Manche Hersteller lassen durchaus auch Werte zu, welche oberhalb der behördlichen liegen. Z.B. lässt Fa. Wolf eine Gesamthärte zw. 6-10 zu.
2. Grund
Die Behörde befürchtet die Förderung von Sedimenten durch den Saugbrunnen, und dadurch "Kavernenbildung im Untergrund". Ich müsste Maßnahmen benennen wie dies vermieden wird. Hat da vielleicht jemand Tips ?
3. Grund
Die Behörde befürchtet das Überlaufen des Schluckbrunnens und fordert eine Abschalteinrichtung in diesem Fall. Wäre das mit einem Schwimmerschalter im Schluckbrunnen, welcher ggf. die Förderpumpe abschaltet erledigt ?
Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß im ein- oder anderen Punkt eine Lösung.
Im Voraus schon mal vielen Dank !
Rüdiger