Hallo,
Wer kann mir einen Brunnen, Spülloch, Rammbrunnen was weiss ich bauen, hauptsache Wasser kommt aus dem Boden ;)! Eigentlich habe ich einen vorhandenen Rammbrunnen, der augenscheinlich aber kein anständigen Job mehr macht! Die Pumpe habe ich selbst! Ich benötige quasi nur eine neue Quelle und am besten sollte es nicht so teuer sein, ne Rechnung braucht kein Mensch und ich schon mal gar nicht!!!!
Einfach melden mit Preisangebot! Der Wasserspiegel in Duisburg liegt bei 5-7 m!
Vielen Dank Heike
SUCHE; Gartenbrunnen, schnell und günstig in Duisburg 472xx
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Stressyless -
21. August 2012 um 01:35 -
Geschlossen
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Hallo
Also wer so gut drauf ist und weiß was er will der findet bestimmt Leute in der Familie die helfen einen Brunnen zu bauen.
Anleitung und Hilfe findet man hier im Forum.
Aber den Fiskus so offen um seine Raubrittertaxe zu betrügen wollen, ist nicht nicht so das was Unterstützung findet.
Also bitte immer an die Etikette denken und waren.Zur Not flitzen in Kölle noch ein paar Narren rum vom letzten Fasching.
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Ehrlich gesagt weiss ich nicht was du meinst... Was ist schlimm daran wenn das einer kann und mir privat hilft... Und ich ihm dafür eine kleine Aufmerksamkeit gebe? Ich denke das hat eher etwas mit Respekt zu tun, vor dem der einem hilft... Aber natürlich kann man das legen wie man will.. So what.. Mein Beitrag verstösst sicher gegen kein Gesetzt und keinen AGBs... Falls doch dann löschen und nicht darauf hinweisen das ich das selbst machen soll... Und ach ja... Meine Familie fliegt sicher 6000 km nach Deutschland ein um mir einen Brunnen zu machen!!!! Komisch solche Kommentare! Statt vielleicht ne Firma oder so zu empfehlen... Einfach mal wild drauf los schreiben!!!
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Hallo
Das war bestimmt nicht böse gemeint von Fellnase,das Problem ist nur das hier auch andere Leute reinschauen und den Forenbetreiber auf die Füße treten. Eine Idee hätte ich aber noch wen sich keiner melden sollte dann kannst Du den Auftrag bei My Hammer einstellen aber Pass auf das du alles richtig formulierst da es viele schwarze Schafe auf diesem Portal gibt.
Gruß Rammbrunnen -
Hi, danke für deine Nachricht... MyHammer ist absolut ein no go habe bisher alle arbeiten von dort machen lassen ob Malerarbeiten oder Gartenarbeit nichts am Ende wurde ordentlich gemacht! Wenn ich ggf meinen alten Rammbrunnen wieder ins laufen bekäme, würde sich das hier erledigen! Wie heissen Denn die Firmen die Brunnen machen? Mein bester Freund meinte ihm wurde ein Spülloch vom Bauern gemacht! Wem muss ich ansprechen damit mein vorhandener Brunnen gespült werden kann oder ist das generell noch sinnvoll? JETZT haben wir Sommer und ich nur noch Stadtwerke... Irgendwie nicht sonderlich beruhigend! Hat da einer nen Tipp wer solche Brunnen Denn generell macht! Es gibt total wenige Brunnenbaufirmen! Thanks Heike
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Leider muss ich den Beitrag schließen.
Wir unterstützen keine Schwarzarbeit.Wenn man dann meine gut gemeinten Rat nicht versteht dann muss es halt so sein.
Zitat
Am 1. August 2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I Nr. 39, Seite 1842 ff, ausgegeben am 28. Juli 2004) in Kraft getreten (Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2004). In § 1 dieses Gesetzes wird erstmals auch der Begriff der Schwarzarbeit gesetzlich definiert.Schwarzarbeit leistet danach derjenige, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
- als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
- als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von
- Angehörigen,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschafts- oder
- Selbsthilfe
erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
Als besondere Erscheinungsform der Schwarzarbeit im Sinne obiger Definition gilt die sogenannte Scheinselbständigkeit. Hierbei wird ein de facto abhängiges Beschäftigungsverhältnis nur pro forma als selbständig deklariert, um sich der Zahlung der von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen grundsätzlich gemeinsam zu tragenden Sozialversicherungsabgaben zu entziehen. Vielfach wird anstelle eines Arbeitsvertrages auch deshalb ein Dienst- oder Werkvertrag vorgetäuscht, um die in bestimmten Branchen geltenden Mindestlohnbestimmungen zu unterlaufen (z.B. Baugewerbe, Reinigungsgewerbe, Zeitarbeit usw.).In den vergangenen Jahren verstärkt zu beobachten war auch eine Zunahme der Gewerbeanmeldungen von Staatsangehörigen aus den zum 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten, da für diesen Personenkreis zwar die Niederlassungsfreiheit, nicht aber die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit galt. Nach dem Auslaufen der von Deutschland in Anspruch genommenen Übergangsfristen, in der die Arbeitnehmerfreizügigkeit längstens bis zum 1. Mai 2011 eingeschränkt werden durfte, gelten entsprechende Restriktionen gegenwärtig nur noch für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien, deren Staaten erst am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind.
Da Personen aus Bulgarien und Rumänien noch bis Ende 2013 nur eingeschränkt als Arbeitnehmer/innen in Deutschland tätig sein dürfen, melden viele von Ihnen ein Gewerbe an, ohne zu wissen, dass zwischen einer selbständig ausgeübten Tätigkeit und der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung nach deutschem Recht große Unterschiede bestehen. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat aus diesem Grunde insbesondere für dieses Personenkreis ein Infoblatt herausgegeben, das über die Rechtsfolgen etwaiger Scheinselbständigkeit informiert und diesbezügliche Beratungsangebote benennt.
Quelle: Gesetzliche Definition der Schwarzarbeit - Berlin.de