Hallo Zusammen,
ich habe bei unserem Landratsamt angefragt (Nürnberger Land), ob wir einen Brunnen auf unserem Grundstück graben dürfen. Das Problem ist, dass es in einer Schutzzone III B liegt.
Das Amt hat mir etwas kryptisch einen Auszug aus der Verordnung des Schutzgebiets geschickt:
"dass die Errichtung von Brunnen zur Gartenbewässerung gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung in der weiteren Schutzzone B erlaubt ist, sofern ein ausreichender Abstand zu oberirdischen Gewässern eingehalten wird."
Zudem der Hinweis, dass "Erstmal müsste geprüft werden, ob der Standort auf dem der Brunnen errichtet werden soll geeignet ist (Lage im Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet)"
Und was mich ebenfalls stuzig macht, dass vom Amt her (egal ob Schutzzone oder nicht) immer eine Brunnenfirma den Brunnen graben muss. (DVWG-Bescheinigung W 120)
Ich kenne das aus meinem alten Heimatort, dass man einen Brunnen anzeigt und dann gräbt.
Würde das für mich hier bedeuteten, ich brauche eine Brunnenbaufirma, die mir bestätigt, dass ich die Schutzzone nicht gefährde und dies vom Amt bestätigt werden muss? Gibt es da keinen Weg drum herum?
Mit Brunnenbaufirma geht es auf jeden Fall nicht, da wir hier einige Meter Sand unter uns haben, da kann ich sehr lange aus der Leitung gießen.
Danke euch,
Albert