Hall ich bin mal wieder hier.
Ihr habt mir damals sehr geholfen und mein Brunnen macht mich immer noch glücklich.
https://www.brunnenbau-forum.de/brunnenbau-boh…hts-weiter.html
Ich bin in einem gemeinnützigen Verein (hat mit Hunden zu tun) und wir haben keinen wasser/abwasser- anschluß an unserem gelände.
Nun haben wir überlegt, einen brunnen zu bohren oder zu schlagen um den stark strapazierten rasen giessen zu können und den tieren in der heißen zeit etwas abkühlung bieten zu können. bisher haben wir dazu (wenn vorhanden) regenwasser verwendet.
ich habe letzte woche mal in der unt. wasserbeh. angerufen und gefragt ob wir eine genehmigung brauchen oder nur anzeigepflicht. die dame hat geprüft und festgestellt, dass der brunnen als gewerblich zählen würde.
er muß also genehmigt werden.
bei dem merkblatt, was alles vorgelegt werden muß (2fACHE ausfertigung) ist u.a. folgendes gefordert:
Ausführende Firma (Name, Adresse)
DVGW- Bescheinigung W 120 der Bohr- und Brunnenbau- Fachfirma
Meine frage an euch:
Ist damit ein "SELBERMACHEN" ausgeschlossen und es MUSS von einer zertifizierten firma gemacht werden?
damit wäre das thema nämlich erledigt, da der verein sich gerade so selbst trägt und keinerlei fördermittel erhält.
vielen dank!