Hallo zusammen,
ich habe ein Brunnenprojekt in der Nähe von Erlangen begonnen und habe auch ganz artig bei der unteren Wasserbehörde eine Bohrung beantragt. Diese wurde auch genehmigt, die Bohrung war erfolgreich und Wasser ist da.
Daraufhin folgte Schritt zwei: Ich habe bei unserem Wasserversorger für unser Grundstück beantragt, gemäß §7 der Wasserabgabesatzung von der Beschränkung der Benutzungspflicht zur Gartenbewässerung aus einem eigenen Brunnen befreit zu werden. Letztlich sind das die üblichen zwei Zeilen, die man im Netz zu dem Thema findet.
Nun kam zurück, dass ich dies näher begründen müsse. Auf die telefonische Nachfrage, was denn genau gefordert wäre, kam zurück, dass so etwas nur im Außnahmefall und eigentlich eher nicht genehmigungsfähig sei. Schließlich müsse ja das Netz zur Wasserversorgung finanzierbar bleiben und da müsse das Gemeinwohl betrachtet werden.
Kennt jemand so einen Fall? - Wie wurde begründet? - Gibt er Urteile dazu?
Danke für Tipps und Ideen.